Echtheit und Eigenhändigkeit eines Testaments kann durch Gutachten geprüft werden – Erbrecht
29. November 2013
Anhand eines schriftvergleichenden Urteils können Zweifel an der Echtheit und Eigenhändigkeit eines eigenhändigen Testamentes aufgehoben werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat mit dem Beschluss vom 08.05.2013 (Az.: I-3 Wx 47/12) festgelegt, dass durch ein schriftvergleichendes Gutachten etwaige Zweifel an der Echtheit und der Eigenhändigkeit eines Testamentes beseitigt werden müssten.Bestehen dennoch ungeklärte Zweifel seitens des Gutachters, können diese durch das Beschwerdegericht dann gegebenenfalls auf Grundlage der vom Nachlassgericht durchgeführten Beweisaufnahme auch ohne ein weiteres Gutachten geklärt werden. Das Hinzuziehen eines weiteren Gutachtens sei nur in gesonderten Ausnahmefällen von Nöten.
Den Richtern des OLG soll der Fall vorgelegen haben, in welchem zwischen den Verwandten einer Erblasserin Streit über die Wirksamkeit eines eigenhändigen Testamentes bestand. Im März 2008 habe die Erblasserin handschriftlich ein Schriftstück verfasst, welches mit der Überschrift "Mein letzter Wille" gekennzeichnet gewesen sein soll. Ferner soll sich auf dem Schriftstück der Namenszug der Erblasserin befunden haben. Das Amtsgericht (AG) Geldern, welches als Nachlassgericht zuständig war, soll das Schriftstück nach Einholung eines Schriftvergleichsgutachtens für ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament der Erblasserin gehalten haben. Diese Entscheidung wurde nun vom OLG Düsseldorf bestätigt.
Erben und Vererben sind mehr als rein juristische Angelegenheiten. Neben rechtlichen Fragen zum Erbrecht geht es beim Erben fast immer um Emotionen und familieninterne Befindlichkeiten. Ein im Erbrecht versierter Rechtsanwalt geht mit dieser Ausnahmesituation souverän und einfühlsam um.
Das deutsche Erbrecht ist zwar durchdacht, aber nicht für Laien konzipiert. Dennoch setzen viele Erblasser ihr Testament ohne professionelle Hilfe auf. Die Folgen: Ein unwirksames Testament und Streit unter den Erben. Denn für den Fall, dass kein wirksames Testament vorliegt, bestimmt das Gesetz die Erben.
Ein Rechtsanwalt kann dieser Situation vorbeugen. Denn die Unterstützung eines im Erbrecht versierten Rechtsanwalts bei der Erstellung eines Testaments, garantiert ein einwandfreies Testament. Wenn Erblasser ihren Nachlass mit Hilfe eines im Erbrecht tätigen Rechtsanwalts ordnen, können diese sicher sein, dass die Erben den jeweils letzten Willen des Erblassers respektieren.
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