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e-Health Gesetz: Zugang zum Interoperabilitätsverzeichnis umgestalten

SIBB-Vorstand Stefan Zorn. Foto: Ines Weitermann/ Presse & Marketing SIBB-Vorstand Stefan Zorn. Foto: Ines Weitermann/ Presse & Marketing

SIBB e.V.: Geplante Gebühren für das Interoperabilitätsverzeichnis stellen Einstiegshürde für Anwendungsentwickler der Gesundheits-IT dar

Berlin/ Wildau. Für den Branchenverband der IT-Wirtschaft der Hauptstadtregion, SIBB e.V., ist der Referentenentwurf für ein "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen"(eHealth-Gesetz) ein klares und absolutes Bekenntnis zur Telematik Infrastruktur (TI) und wird seitens des Verbandes grundsätzlich begrüßt. "Bonus-/Malus-Regelungen, Anreizsysteme, Terminsetzungen und Prozesse, die eine Verzögerung von Entscheidungen aufgrund von Partikularinteressen verhindern - genau so klar und deutlich müssen die Dinge angegangen werden, um die TI doch noch zu einem (wenn auch späten) Erfolg werden und nicht als Milliardengrab enden zu lassen," betont Vorstand und Sprecher des Netzwerks Gesundheit des SIBB e.V., Stefan Zorn.

Interoperabilitätsverzeichnis fand bisher wenig Beachtung

In den zahlreichen Stellungnahmen unterschiedlicher Einrichtungen und Organisationen sowie Presseartikeln zum Referentenentwurf wurde aus Sicht des Verbandes das sehr wichtige und wegweisende Thema des Interoperabilitätsverzeichnisses (IOV) bislang nicht hinreichend betrachtet und gewürdigt. Das Problem von fehlenden bzw. nicht umgesetzten Standards sei in der Gesundheits-IT bekannt. Viele (insbesondere große) Hersteller haben daraus ein Geschäftsmodell entwickelt und verdienen mit Schnittstellen viel Geld. Dieses Geschäftsmodell hat zur Folge, dass viele Projekte aufgrund des Missverhältnisses von Projekt- und Schnittstellenkosten nicht zustande kommen und Innovationen (die häufig von KMU entwickelt werden) nicht den Markt erreichen.

"Wir begrüßen das IOV sehr, und eine gesetzliche Regelung ist der richtige Weg, um Prozesse und Strukturen zu verändern und zu anderen Branchen aufzuschließen. Eine Chancengleichheit von großen und kleinen Anbietern kann der Gesundheits-IT genau den Impuls geben, den sie braucht, um die Herausforderungen der Zukunft erfolgreich zu bewerkstelligen. Die Frage ist allerdings, ob das Gesetz in seiner vorliegenden Form die Industrie motiviert, sich an diesem Verzeichnis zu beteiligen. Die Definition von Standards und das Einbringen von "Paperwork" in das IOV ist unproblematisch. Es fehlen allerdings Anreizmechanismen für die IT-Industrie, schnell auf diesen Zug aufzuspringen, " ergänzt der Geschäftsführer der imatics Software GmbH Stefan Zorn.

Anwendungsentwickler sollen zur Kasse gebeten werden

Ein erster Schritt für das IOV sei der Aufbau eines funktionierenden Ecosystems, um den nötigen "Schwung" in das System zu bringen und damit erfolgreich zu sein. Allerdings müsse man erst einmal dorthin kommen - das im Gesetzentwurf beschriebene Vorgehen ist aus Sicht des SIBB e.V. für die Zielgruppe der IT-Lösungsanbieter nicht der richtige Weg. Diese sollten nicht gleich zur Kasse gebeten werden. Auch wenn Gebühren für die Aufnahme in das IOV nach der aktuellen Formulierung im Gesetzentwurf nicht verpflichtend, sondern optional von der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) erhoben werden können, ist alleine schon diese Option etwas, die gerade KMU daran hindern wird, sich hier in dem notwendigen Maße zu engagieren oder engagieren zu können.

Im Gesetzentwurf gibt es für digitale Entlassbriefe eine zweijährige Phase mit finanziellen Anreizen für Krankenhäuser und Ärzte mit einem Volumen von ca. 30 Millionen Euro. Es gibt ein Anreizsystem für Ärzte zur Erstellung von digitalen Arztbriefen mit einer Vergütung von 55 Cent pro elektronischen Brief. In diesem Zusammenhang stellt der Verband zur Diskussion: Was spricht also dagegen, auch Anbietern von IT-Lösungen eher etwas zu geben als zu nehmen? Eine IT-Lösung so anzupassen, dass die (noch nicht definierten) Kriterien eines IOV erfüllt werden, kostet Unternehmen Zeit und Geld. Alleine das ist schon etwas, was kleinere Unternehmen möglicherweise nicht aus eigener Kraft finanzieren können. Wenn dann auch noch eine Gebühr fällig wird, wird die Gruppe der "IOV-fähigen" Unternehmen klein und die wirtschaftlich leistungsfähigeren großen Unternehmen werden übervorteilt - und das kann nicht der Sinn eines nationalen IOV sein.

SIBB e.V: Konkrete Vorschläge für Gesetzesänderungen

Aus Sicht des SIBB e.V. ist ein erster und sehr einfacher Schritt das Herausstreichen einer möglichen Gebühr aus dem Gesetzentwurf. Zudem sieht der Verband es als wichtig an, soweit möglich, schon jetzt Festlegungen zu treffen, um die formalen Hürden zur Aufnahme in das IOV möglichst niedrig halten.

Ein weiterer Schritt wäre eine finanzielle Unterstützung für KMU (z.B. das Einrichten eines Fonds, Steuervergünstigungen, Förderprogramme o.ä.), also für die Gruppe von IT-Unternehmen, die Innovationen in das Gesundheitswesen bringen können. Die Höhe dieser finanziellen Unterstützung fällt im Verhältnis zu den genannten Anreizsystemen vermutlich eher klein aus, hat aber den Nutzen und die Chance, hier durch entsprechende gesetzliche Regelungen die Innovationskraft zu stärken und Entwicklung immens zu beschleunigen.

"Wir empfehlen, die Abschnitte zum Interoperabilitätsverzeichnis im eHealth-Gesetz zu korrigieren. Es sollten zeitnah monetäre Anreizsysteme entwickelt werden, um die hohe Innovationskraft der deutschen Health-IT-Unternehmen zu fördern und für einen schnellen Aufbau des für den Erfolg des Interoperabilitätsverzeichnisses notwendigen Ecosystems zu nutzen. Gleichzeitig wird damit die Chancengleichheit zwischen großen und kleinen Unternehmen bewahrt und KMU ermöglicht, sich an dieser sehr guten und für die Gesundheitswirtschaft wichtigen Idee zu beteiligen. Wir haben jetzt die Chance, einen großen und wichtigen Schritt im deutschen Gesundheitssystem zu gehen und die jetzigen innovationsverhindernden Strukturen aufzubrechen - und diese Chance sollten wir wahrnehmen," unterstreicht Zorn.

 

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