Die Schwerpunkt der Kanzlei Dr. Rauhaus Rechtsanwälte liegt seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts und des Patientenrechts.
Gut Recht bedarf guter Hilfe – dieses deutsche Sprichwort haben sich Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Rauhaus und Rechtsanwältin Nathalie Raffel zum Leitsatz ihrer Arbeit gemacht. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt seit Jahren im Arzthaftungsrecht und Patientenrecht. Denn schließlich wissen die Kanzleiinhaber, dass Ärzten in Deutschland pro Jahr etwa 400.000 Behandlungsfehler unterlaufen, die teilweise unentdeckt oder ungeklärt bleiben. Daher ist eine genaue Zahl dieser Behandlungsfehler nur schwer zu ergründen.Medizingeschädigte Patienten fühlen sich nach einem ärztlichen Kunstfehler oft hilflos und alleingelassen. Zu dieser Hilflosigkeit kommen körperliche und/oder seelische Beeinträchtigungen, die aus der fehlerhaften Behandlung resultieren. Eine kompetente Rechtsberatung und eine Vertretung durch einen Rechtsbeistand, der langjährige Erfahrung im Arzthaftungsrecht aufweisen kann, bieten einen Ausweg. Die Kanzlei Dr. Rauhaus Rechtsanwälte vertritt ihre Mandanten gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und deren Haftpflichtversicherern und verhilft Geschädigten zu ihrem Recht. Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche werden erfolgreich durchgesetzt. Und dies nicht nur bei ärztlichen Kunstfehlern, sondern auch im Bereich des Medizinprodukterechte, zum Beispiel wenn ein fehlerhaftes Hüft- oder Brustimplantat eingesetzt wurde.
Die Kanzlei Dr. Rauhaus Rechtsanwälte berät und vertritt medizingeschädigte Patienten bundesweit - sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Dabei steht das persönliche Schicksal des Mandanten immer im Vordergrund. Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Patienten unter dr-rauhaus-rae.de.
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