Aktuelle Pressemitteilungen

Recht/Gesetz

Die Kündigung eines Arbeitnehmers: HR-Wissen für Führungskräfte

Die Kündigung eines Arbeitnehmers Die Kündigung eines Arbeitnehmers

Praktisches Wissen aus der Praxis und zahlreiche Tipps für Führungskräfte rund um das Thema Kündigung eines Arbeitnehmers.

Mühlheim am Main, den 7. Oktober 2016

Mit dem Taschenbuch "Die Kündigung eines Arbeitnehmers: HR-Wissen für Führungskräfte" gibt der HR-Fachmann und Coach Christian Müller Wissen und Tipps aus der Praxis direkt an Führungskräfte, die Mitarbeitern Kündigungen aussprechen müssen.

Kündigungen sind für beide Seiten oftmals unangenehm, jedoch in vielen Fällen unvermeidlich. Bei Umstrukturierungen in Unternehmen, Leistungsdefiziten und wirtschaftlich veränderten Rahmenbedingungen kann die Kündigung das einzige verbleibende Mittel sein.

Das an der beruflichen Praxis orientierte Taschenbuch ist in leicht verständliche Kapitel gegliedert und behandelt sämtliche Themen rund um Kündigungen von Personal. Dabei werden die verschiedenen Kündigungsarten erläutert und die rechtlichen Bestimmungen erklärt. Das Taschenbuch zeigt Vorgesetzten und Personalern, wie sie die schriftliche Kündigung sowie das Kündigungsgespräch optimal vorbereiten und die Kündigung rechtlich fehlerfrei aussprechen. Auch auf den Aufbau, Inhalt und Wortschatz des Arbeitszeugnisses wird in dem Buch ausführlich eingegangen.

Die Kündigung eines Arbeitnehmers: HR-Wissen für Führungskräfte ist ein praxisnaher und konstruktiver Leitfaden für Führungskräfte. Er zeigt, wie sich dieses wichtige Gebiet der Personalwirtschaft in der Praxis rechtssicher und ohne Gesichtsverlust beherrschen lässt.


Weiterführender Link:
http://www.amazon.de/dp/3741246727

 

Arbeitnehmer Führungskräfte

Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.