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Brennpunkt Beamtenrecht – zwischen Föderalismusreform und EU-Vorgaben: neue beamtenrechtliche Fragestellungen

Kommunales Bildungswerk e.V. Kommunales Bildungswerk e.V.

Berlin, 20.10.2014 Die Föderalismusreform, die EU-Vorgaben, die tatsächliche Rechtsprechung und auch der Druck durch den demografischen Wandel verändern das Beamtenrecht ständig.

In seiner Fachtagung am 11. und 12. Dezember in Berlin behandelt das Kommunale Bildungswerk e.V. die sich daraus ergebenden Probleme, bilanziert Erfahrungen der Praxis und erarbeitet mit Experten und Fachpublikum praktikable Lösungen. Die Fachtagung richtet sich an Personalverantwortliche, Führungskräfte, Fortbildungsbeauftragte sowie Personalentwickler, Personalräte, aber auch an interessierte Politiker.

Schwerpunkte: Infolge der Föderalismusreform hat sich eine Vielzahl an beamtenrechtlichen Regelungen herausgebildet. Wie wirkt sich zum Beispiel der Wettbewerbsföderalismus im Laufbahnrecht aus? Was bewirken die Besoldungsunterschiede und bremst womöglich das Alimentationsprinzip? Die Fachöffentlichkeit beschäftigt sich seit einiger Zeit aufmerksam mit diesen Fragen, während die Auswirkungen der EU-Vorgaben bislang weniger Berücksichtigung fanden. Dabei nimmt die Rechtsprechung des EuGH immer stärker Einfluss auf das Beamtenrecht. Bestes Beispiel ist die Altersdiskriminierung jüngerer Beschäftigter. Mit diesem Spannungsverhältnis wird sich der erste Vortrag der Fachtagung ausführlich beschäftigen.

Das Beamtenrecht erfordert außerdem eine systematische und analytische Dienstpostenbewertung. Das KGSt® Gutachten zum Stellenplan – Stellenbewertung Nr. 1/2009 skizziert ein Modell, das sich in Kommunalverwaltungen bereits bewährt hat, und das auch in Bundes-und Landesinstitutionen vermehrt eingesetzt wird. Die Umstellung auf das vorgestellte Stellenbewertungs-Modell und seine Vorzüge für die praktische Arbeit in den Verwaltungen sowie in Personalvertretungen werden am Beispiel der Stadt Stuttgart auf der Tagung vorgestellt.

Das außerdienstliche Fehlverhalten von Beamten steht durch die aktuelle Berichterstattung häufiger im Fokus. Das Beamtenrecht schreibt vor, dass das Verhalten eines Beamten innerhalb und außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen entsprechen muss, die der Beamtenberuf erfordert. Auf der Tagung wird berichtet, welche Fälle als Fehlverhalten gelten, welche disziplinarrechtlichen Folgen außerdienstliche Pflichtverstöße nach sich ziehen und welche gerichtlichen Entscheidungen es dazu gibt.

Darüber hinaus wird am 2. Kongresstag die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Beamtenrecht rekapituliert. Ein Ausblick über die nächsten anstehenden Entscheidungen und Rückblick auf die letzten Urteile wird geboten. Die daran anschließende Diskussion wird praktische Erfahrungen der Fachbesucher aufgreifen und strittige Fälle diskutieren.

Am zweiten Veranstaltungstag werden außerdem typische sowie außergewöhnliche Fragen der beamtenrechtlichen Praxis unter Einbezug der geltenden Rechtsprechung behandelt. Welche Entwicklungen sind derzeit im öffentlichen Dienstrecht zu verzeichnen, welche typischen und atypischen Fallkonstellationen gibt es? Welche Handlungsgrundlagen haben die damit beschäftigten Fachabteilungen? Die Tagung Beamtenrecht wird Handlungsoptionen und Hilfestellungen geben. Die Fachbesucherinnen und – besucher sind daher ausdrücklich auch aufgerufen, eigene Beispiele aus ihrer Arbeit einzubringen und zur Diskussion zu stellen.


Als Referenten konnten erfahrene Experten und Praktiker gewonnen werden, darunter:
Prof. Dr. Bernd Andrick, Dr. Maximilian Baßlsperger, Dr. Andreas Hartung, Roland Jabs, Dr. Leornhard Kathke sowie Prof. Dr. Sabine Leppek.


Informationen können abgerufen werden unter: www.beamtentagung.de oder auf www.kbw.de

 

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