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Besser im Erbrecht vorsorgen, als das später Streit aufkommt

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Man sollte die Verhältnisse im Erbrecht besser so regeln, dass später möglichst keine Streitigleiten aufkommen.

Wenn es zu einem Erbfall kommt, dann kommt es leider häufig auch zu Streitigkeiten zwischen den Erben bzw. den Vermächtnis- oder Pflichtteilsnehmern. Um diese Situation zu vermeiden bieten sich verschiedene Möglichkeiten an, um bereits im Vorfeld klare Regelungen zu schaffen, die im Endeffekt helfen können, dass später kein Streit oder "böses Blut" zwischen den Hinterbliebenen aufkommt. Am besten verschafft man sich durch eine Erstberatung bei einem Anwalt für Erbrecht ersteinmal einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die auch das Erbrecht abdeckt, dann ist eine solche Beratung meist kostenfrei, da die Versicherung die Kosten für die Erbrechtsberatung übernimmt. Aber auch, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie eine Beratung durch einen Erbrechtsanwalt in Erwägung ziehen. Eine Erstberatung kostet gemäß § 34 Rchtsanwaltsvergütungsgesetz für einen Verbraucher maximal 190 € zuzüglich 19% Mehrwertsteuer. Insofern ist es in vielen Fällen ratsam, diesen Betrag im Vorfeld zu investieren, wenn dadurch Klarheit geschaffen werden kann. Informationen über einen geeigneten Rechtsanwalt können Sie bei der für Ihren Bezirk zuständigen Rechtsanwaltskammer in Erfahrung bringen. Vielen Dank für Ihr Interesse

 

Beratung Rechtsschutzversicherung

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