Aktuelle Pressemitteilungen

Recht/Gesetz

Anwalt ist gut, Fachanwalt ist besser.

Unter dem Dach der Anwaltskanzlei Kania, Tschersich & Partner in Wuppertal sind neun Fachanwaltschaften vertreten.

Rechtsanwälte unterliegen bei der Ausübung ihres Berufes vielfältigen Pflichten, die sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Berufsordnung für Rechtsanwälte ergeben. So sind Rechtsanwälte z.B. zur Verschwiegenheit verpflichtet, dürfen keine widerstreitenden Interessen vertreten und haben u.a. auch ein gesetzlich garantiertes Aussageverweigerungsrecht. Nicht vorgeschrieben ist hingegen, dass ein Rechtsanwalt über eine Fachanwaltschaft verfügen muss. Das ist eher schade, denn gerade ein Fachanwalt gilt als juristischer Spezialist auf seinem jeweiligen Fachgebiet und hat vor der Rechtsanwaltskammer den Nachweis besonderer theoretischen Kenntnisse sowie den Nachweis besonderer praktischer Erfahrung gebracht. Auch muss er sich in seinem Fachgebiet regelmäßig fortbilden. Dieses macht sich besonders in Zivilprozessen bezahlt, weil gerade hier eine gute Beweisführung von Nöten ist, um einen Rechtsstreit erfolgreich zu beenden. So kann man nur jedem Rechtsuchenden nur empfehlen, sich in einem Streitfall einem Fachanwalt anzuvertrauen. Noch besser ist es allerdings, wenn man sich einer Kanzlei anvertraut, die mehrere Fachanwaltschaften unter einem Dach vereint, denn nicht selten greifen bei einem Streitfall zwei oder mehrere Rechtsgebiete ineinander.

Gut haben es hier Rat- und Rechtsuchende aus Wuppertal sowie dem Bergischen Land und Umgebung. Denn bei der renommierten Anwaltskanzlei Kania, Tschersich & Partner sind zurzeit neun Fachanwaltschaften vertreten, die alle wichtigen Bereiche des Privat- und Wirtschaftsrechts abdecken. Beispiele sind Arbeitsrecht, Baurecht und Werkvertragsrecht, Bußgeldrecht, Eherecht und Familienrecht, Erbrecht, Grundstücksrecht und Wohneigentumsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Mietrecht, Öffentliches Baurecht, Sozialrecht und Rentenrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Vermögensauseinandersetzungen, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht. Lässt es sich nicht vermeiden, vertritt die Kanzlei ihre Mandanten bundesweit an allen erstinstanzlichen und zweitinstanzlichen Gerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht, Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht. In vielen Fällen gelingt es aber den Anwälten der Kanzlei, einen Rechtsstreit zugunsten ihrer Mandanten ohne eine gerichtliche Auseinandersetzung zu beenden. Neben der hohen fachlichen Kompetenz (jeder Anwalt der Kanzlei verfügt in der Regel über zwei Fachanwaltschaften) ist es auch das persönliche Verhältnis der Anwälte zu den Mandanten, was die Kanzlei zu ihrem ausgezeichneten Ruf verholfen hat. Nähere Informationen erhält man unter der Webseite www.kania-partner.de.

Verantwortlich für die Einstellung des Textes ist DieWebAG. Weitere Informationen finden Sie online.

 

Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.