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Recht/Gesetz

Als Unternehmer im Internet auftreten

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Ein rechtlich einwandfreier Internetauftritt gestaltet sich für Unternehmer nicht leicht: Es gilt Aspekte des Urheber- und Wettbewerbsrechts, Datenschutzes, Domainrechts und E-Commerce zu beachten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In der heutigen Zeit bestimmt der Internetauftritts eines Unternehmens dessen Erfolg oft maßgeblich mit. Gerade deshalb ist es wichtig, hier keine rechtlichen Fehler zu machen. Dabei spielen zahlreiche unterschiedliche Rechtsgebiete und Rechtsprobleme eine Rolle.

Zunächst gilt es bei der Registrierung einer Internetdomain das Domainrecht zu beachten. Eine solche kann bei zentralen Registrierungsstellen erfolgen. Zu beachten gilt hier, dass eine bestimmte Domain zur Erleichterung der Suche nach Internetseiten im Netz nur einmal vergeben werden kann. Ist eine Domain bereits von jemandem registriert worden, so kann niemand anderes mehr sie beanspruchen. Daher gilt es, die gewünschte Domain möglichst schnell selbst zu nutzen, bevor andere es tun und sicherzustellen, dass die Nutzung durch andere auch rechtlich unterbunden wird.

Kommt es nun zu der Gestaltung der Internetpräsenz, spielt unter anderem das Telemediengesetz eine Rolle. Für Unternehmer besteht nach diesem Gesetz nämlich beispielsweise die Pflicht, gewisse Kontaktdaten auf ihrer Internetpräsenz preiszugeben. Ferner ist bei der Erstellung einer Internetseite stets darauf zu achten, dass urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Regeln eingehalten werden. Fremde Bilder und Texte sollten nicht verwendet werden, ohne vorher die urheberrechtliche Lage geklärt zu haben. Auch sollte eine Internetseite stets auf wettbewerbsrechtliche Verstöße untersucht werden.

Beim elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce) sind weitere rechtliche Aspekte zu beachten. Werden Waren über einen Onlineshop vertrieben, muss insbesondere darauf geachtet werden, dass die notwendigen Widerrufsbelehrungen erfolgen und die gewünschten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auch wirklich in den Vertrag mit einbezogen werden. Anders als bei einem Verkauf von Waren unter Anwesenden, stellen sich hier spezielle rechtliche Probleme.

Angesichts der Fülle an rechtlichen Schwierigkeiten, sollten Sie als Unternehmer bei der Planung und Umsetzung ihrer Internetpräsenz einen im Medienrecht erfahrenen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kennt die rechtlichen Problemstellen einer Internetseite und kann Sie einerseits davor bewahren, urheber- und wettbewerbsrechtliche Verstöße begehen und Ihnen andererseits dabei helfen, sich selbst vor derartigen Verstößen durch andere zu schützen und diese gegebenenfalls zu ahnden.

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