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ADR-Verfahren in Planerverträgen: Deutsche Gesellschaft für außergerichtliche Streitbeilegung gibt Tipps

Außergerichtliche Streitbeilegung fördern - Bild: Pexels Außergerichtliche Streitbeilegung fördern - Bild: Pexels

Konflikte in der Bauwirtschaft nehmen zu. Die DGA-Bau gibt Handlungsempfehlungen für geeignete Verfahren außergerichtlicher Streitbeilegung zur Vermeidung langer und teurer Gerichtsverfahren.

Planen und Bauen sind strukturell streit- und konfliktanfällig. In jedem Projekt treten Baustreitigkeiten auf. ADR-Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung kennen bisher zu wenige Beteiligte.

Das soll sich ändern: Die DGA-Bau Deutsche Gesellschaft für außergerichtliche Streitbeilegung befasst sich sowohl wissenschaftlich als auch in der Praxis beim Planen und Bauen mit leistungsfähigen Instrumenten für die außergerichtliche Streitbeilegung in der Bau- und Immobilienwirtschaft.

Ein interdisziplinär zusammengesetztes Verfasserteam aus Juristen, Planern, Honorarsachverständigen, Projektsteuerern und der Versicherungswirtschaft hat am 20.05.2021 eine Handlungsempfehlung erstellt. Auf der Website können Interessierte das 8-seitige Merkblatt zur Verwendung von ADR-Basisklauseln in Verträgen mit Planungs- und Überwachungsleistungen herunterladen.

In Kooperation mit der BVM Bauvertragsmanagement GmbH bildet der Verein Streitlöser DGA-Bau-Zert® aus, damit kompetente Streitlöser*innen zur außergerichtlichen Streitbeilegung berufen werden können.

ADR-Verfahren als Alternative zu Gerichtsverfahren

Konflikte in der Bauwirtschaft nehmen zu - auch aufgrund von unverschuldeten Umständen. Verweise auf höhere Gewalt infolge der Covid-19-Pandemie, Lieferengpässe bei wichtigen Baustoffen und überproportionale Materialpreissteigerungen führen zu Schwierigkeiten auch bei Planern, vor allem bei Verträgen mit längerer Laufzeit.

Die empirische Einschätzung zur (Un-)Zufriedenheit bei Gerichtsverfahren zeigt, dass Gerichtsverfahren zu lange dauern, kosten- und ressourcenaufwändig sind und das Prozessergebnis kaum vorhersehbar ist. Bekanntlich begegnen sich die wichtigsten Baubeteiligten immer wieder - auch bei späteren Projekten. Die weitere Kooperation zerstrittener Bau- und Planervertragsparteien ist aber schwierig.

Werden diese Probleme durch ADR-Verfahren schnell und effektiv gelöst, wird die Zusammenarbeit beim Planen und Bauen gestärkt und die Geschäftsbeziehung bleibt bestehen.

Wahl des richtigen Streitlösers

Streitlöser*innen müssen sorgfältig ausgewählt werden. Sie benötigen überdurchschnittliche Fach- und Branchenkenntnis, Kompetenzen in der Verhandlungsführung und Verfahrenssteuerung. Die Arbeitsgruppe der DGA-Bau benennt wesentliche Auswahlkriterien für den/die Streitlöser*in bei Verträgen mit Planungs- und Überwachungsleistungen in der Handlungsempfehlung.

Auswahlkriterien

Zu den Kriterien zählen u.a.:
- mindestens 10 Jahre Berufserfahrung
- Tätigkeit als Streitlöser*in DGA-Bau-Zert®, Fachanwalt oder Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, als Richter*in einer Baukammer oder als öbuv Sachverständige*r oder ein/e vergleichbar qualifizierter Sachverständige*r in einem bauspezifischen Bereich ausgebildet sein
- Nachweis von Erfahrungen als Projektmanager*in oder Inhaber*in einem Architektur- oder Ingenieurbüro.

Konfliktarten bei Verträgen mit Planungs- und Bauüberwachungszielen

Streitlöser*innen helfen, Konflikte zu lösen, insbesondere wenn es um folgende Streitigkeiten geht:
- Honorare
- Urheberrechte
- Planungs- und Überwachungsdefizite
- Koordination der an der Planung und Überwachung Beteiligten.

ADR-Verfahrensarten

Für die effiziente und nachhaltige Regelung von Rechtsunsicherheiten kommen wahlweise folgende ADR-Verfahren zum Einsatz:
- Schlichtung, Mediation, Adjudikation, Schiedsgutachten, Schiedsgerichtsverfahren, oder
- Bereitstellung eines Dispute Bords (planungs- und baubegleitendes Gremium).

Konfliktbeteiligte

ADR-Verfahren eignen sich zur Streitlösung bei Verträgen zwischen gewerblichen und öffentlichen Auftraggebern, Projektsteuerern, Versicherungen und Unternehmern, insbesondere um Stillstände, Kosten und Folgeschäden im Bauablauf zu vermeiden.

Vorteile der außergerichtlichen Streitbelegung:
- kürzere Verfahrensdauer,
- geringere Verfahrenskosten bei höheren Streitwerten,
- Fachkompetenz der Streitlöser*innen,
- Vertraulichkeit der ADR-Verfahrens,
- Lösung von Mehrparteienkonflikten, ggf. unter Einbeziehung der Haftpflichtversicherungen
- deeskalierende Wirkung und Optionen zur Zusammenarbeit in der Zukunft.

Behinderungen, Nachtragsforderungen oder Planungs- und Baumängel und daraus resultierende Ansprüche auf Bauzeitverlängerungen, Mehrvergütungsansprüche und damit verbundene Rechtsunsicherheiten können gelöst werden.

Konfliktvermeidung und Streitlösung in Echtzeit

Dies gelingt insbesondere dann, wenn Streitlöser*innen als planungs- und baubegleitendes Gremium (DB = Dispute Resolution Board) auf die konkrete Baumaßnahme von Anfang an installiert und zu dem Baukonfliktmanagement jederzeit hinzugezogen werden können. Es kann ad-hoc oder als Stand-by-Gremium verankert werden.

Weiterbildung zum/zur Streitlöser*in und Wirtschaftsmediator*in

Die BVM BauVertragsManagement GmbH hat sich in Kooperation mit der DGA-Bau Gesellschaft für außergerichtliche Streitbeilegung in der Bau- und Immobilienwirtschaft e.V. zum Ziel gesetzt, qualifizierte Streitlöser*innen zur außergerichtlichen Streitbeilegung für das Bauwesen sowie Mediatoren und Mediatorinnen auszubilden.

Der nächste Lehrgang startet am 16. September 2021 bis zum 19. Februar 2022, einmal monatlich jeweils Donnerstag, Freitag und Samstag, insgesamt 15 Kurstage. Die Qualifizierung zum Zertifizierten Wirtschaftsmediator wird in einem Zusatzmodul ermöglicht. Mehr erfahren Sie unter bvm-seminare.de.

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