Soll die Unterlassungserklärung abgegeben werden?
Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der er Warner Bros. Entertainment GmbH das Filmwerk "Wir sind die Millers" ab. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen im Rahmen eines Filesharing-Netzwerkes das Filmwerk "Wir sind die Millers" unerlaubt vervielfältigt und zum Download angeboten zu haben.Der Abgemahnte Mandant wird sodann natürlich aufgefordert, eine Zahlung in Höhe von EUR 815,00 zu leisten und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Ein Patentrezept gegen Abmahnungen in Filesharing-Fällen gibt es leider nicht. Die Beurteilung und entsprechende Vorgehensweise hängt fast immer vom Einzelfall ab. Gleichwohl gilt folgendes:
1. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht.
Eine verspätete oder gar keine Reaktion stellt keine Lösung dar, sondern führt unter Umständen zu noch höheren Kosten und Sanktionen
2. Voreilige Reaktionen sind ebenfalls nicht empfehlenswert.
Anrufe bei der abmahnenden Kanzlei sowie Unterschreiben von weit gefassten Unterlassungserklärungen können eine uferlose Haftung nach sich ziehen und Sie unter Umständen viel Geld kosten.
3. Lassen Sie sich beraten.
Sowohl der Vorwurf der urheberrechtlichen Verletzung, als auch die strafbewehrte Unterlassungserklärung sollten zunächst von einem Anwalt durchleuchtet werden. Nur so können Sie sicher gehen, dass auch Ihre Rechte ausreichend berücksichtigt werden.
Gerne stehen wir Ihnen für alle Fragen rund um das Thema Abmahnungen wegen Filesharing zur Verfügung. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Sofern auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich schnell mit einen Rechtsanwalt in Verbindung setzen, damit die erforderlichen Verteidigungsschritte eingeleitet werden können.
Sie können Ihre Abmahnung, Klage oder Mahnbescheid direkt und unverbindlich an abmahnung@lexkonnex.de senden. Sie erreichen unser Anwaltsbüro auch am Wochenende und an Feiertagen unter: 0611 94 69 19 99, 06131 144 82 92 sowie 0351 309 90 140
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