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Württembergisches Gutachterunwesen zerstört Familien - Eltern wehren sich

Logo des Vereins Erzengel: Kraftvoller Verteidiger der Menschenrechte (© ) Logo des Vereins Erzengel: Kraftvoller Verteidiger der Menschenrechte (© )

Gutachten in familiengerichtlichen Verfahren sind seit langem in der Kritik. Nunmehr wehren sich Eltern gegen dieses System in Baden-Württemberg mit rechtlichen Mitteln.

"Dem Verein Erzengel wurden umfangreiche Belege eines systematischen Gutachterunwesens in Kenntnis von Amtsgerichten und der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) Bad Cannstatt zugespielt. Der dortige ehemalige Leiter hatte eigenmächtig  Beweisbeschlüsse ignoriert und die Exploration auf Dritte unter Verstoß gegen die Schweigepflicht des Sachverständigen übertragen, ohne eine formelle oder konkludente  Änderung des Beweisbeschlusses herbeizuführen. Die Beweisbeschlüsse, das räumt er selbst unfreiwillig ein, wurden zudem nicht erfüllt. Die Justiz in Baden-Württemberg hat bis zu den Oberlandesgerichten diese offenkundig rechtswidrige Praxis und dieses  strafbare Verhalten systematisch gedeckt. Die Allgemeinheit hat dies alles finanziert.

Schaden bis zu 72.000.000 Euro

Michael Langhans, Volljurist und Vorstand des Vereines hierzu:

"_Wir gehen bei ca. 300 Gutachten und einem Gutachtenvolumen von ca. 8.000 € je Fall von einem Schaden für die öffentliche Hand von mindestens 2,4 Mio. Euro aus. Der immaterielle Schaden der Familien dürfte um den Faktor 10 bis 30 höher liegen, also bis zu 72.000.000 € oder mehr betragen. Zerstörte Kinderseelen und Familien sind ohnehin nicht in Geld aufzuwiegen_," so der erfahrene Jurist für schwierige Sorgerechtsverfahren.

Ein steuerrechtliches Problem dürfte dabei auch die Landeshauptstadt Stuttgart als Träger der KJP Bad Cannstatt treffen. Denn diese hat direkt partizipiert mit 10 - 40% der Gutachtenseinnahmen.

Sebastiano Di Liberto, Steuerfachmann und Betriebswirt hierzu: "_Dadurch, dass die KJP auf den Beweisbeschlüssen genannt ist, Betriebsmittel der KJP genutzt wurde und diese prozentual anteilig an den Gutachten verdient, wurde eine Außen-GbR gegründet, die einerseits  zur wirtschaftlichen Verantwortlichkeit für den Schaden beiträgt, andererseits die Gemeinnützigkeit für diesen Bereich des Klinikbetriebes gefährden könnte und damit die dringend notwendige Versorgung von Kindern mit Behandlungsbedarf._"

Dass die Gutachten des ehemaligen Leiters der KJP auch den sogenannten Mindestanforderungen für die Qualität von Sachverständigengutachten in Kindschaftssachen nicht ansatzweise genügen und neben den oben dargestellten Rechtsfehlern auch die Qualifikation der meisten Co-Gutachter zweifelhaft ist, mag insoweit nur als Tüpfelchen auf dem "I" erscheinen, ist dadurch, dass ebenjener Leiter diese Mindestanforderungen aber mitgestaltet hat ein Affront gegen alle Gerichtsgutachter, die wissenschaftlich und rechtlich fundierte Arbeit abgeben.

Raphael*, einer von vielen Betroffenen Eltern, die sich nun gemeinsam wehren, sagt hierzu:

"_Es ist schade, dass wir uns nun mit Schadensersatzklagen wehren müssen gegen Klinik und Gutachter. Denn eigentlich wollen wir alle nur, dass dieser Albtraum aufhört und unsere Familiensachen ordentlich und rechtmäßig abgeschlossen werden._"

Gabriella*, eine betroffene Mutter, ergänzt hierzu:

"_Ich akzeptiere nicht, dass das Oberlandesgericht Fehler nicht klar benennt, sondern mit Taschenspielertricks rechtlicher Art die Situation zu bereinigen versucht. Ich wünsche mir dieses Engagement für meine Kinder, nicht für das Gutachtensystem_."

Die Haftpflichtversicherungen und der Träger haben den Schaden bisher nicht anerkannt. Die Haftpflichtversicherung der Klinik scheint insoweit durch diese nicht mit allen notwendigen Informationen versorgt worden zu sein.

Die betroffenen Eltern werden nunmehr Klagen vorbereiten. Eine Klage ist bereits eingereicht. Die Gespräche mit den Versicherungen und Behörden dauern an. Weitere betroffene Eltern können sich an den Verein und dessen Kooperationsanwälte wenden unter help@erzengel.help oder telefonisch 015678/108800.

Die erste Klage gegen dieses Vorgehen ist nunmehr am Landgericht Frankfurt am Main, Az. 2-10 O 272/22 eingereicht und zugestellt. Weitere Klagen sind in Vorbereitung.

Die bisherigen Recherchen zeigen neben den offenkundigen Verstößen gegen wissenschaftliche und rechtliche Vorgaben vor allem auch willkürliche Schlüsse: Vergleichbare Situationen führen zu diametralen Ergebnissen.

Erfreulicherweise wenden nun die ersten Amtsrichter in Baden-Württemberg die Prozessordnung richtig an. Beweisbeschlüsse werden nunmehr abgeändert - ein erster Erfolg für unsere Initiative.

 

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