Thema Familienrecht: Anspruch eines Elternteils auf Herausgabe des Kinderreisepasses
15. Juli 2024
Herr Rechtsanwalt Christoph Wolters von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler RA GmbH erläutert den Anspruch eines Elternteils auf Herausgabe des Kinderreisepasses.
Der BHG hat mit Beschluss vom 27.03.2019 (XII ZB 345/18) folgenden Fall entschieden:Sowohl dem personensorgeberechtigten als auch dem umgangsberechtigten Elternteil steht grundsätzlich ein Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses zu, soweit der Berechtigte den Ausweis für die Ausübung seines Rechts (beispielsweise für eine Auslandsreise) benötigt.
Für den Bundesgerichtshof kann dem Herausgabeanspruch die berechtigte Besorgnis entgegenstehen, dass der die Herausgabe begehrende Elternteil mithilfe des Kinderreisepasses seine elterlichen Befugnisse überschreiten (etwa das Kind ins Ausland entführen) will.
Dieser Beitrag wurde von Herrn Rechtsanwalt Christoph Wolters von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Herr Rechtsanwalt Christoph Wolters ist seit Jahren Fachanwalt für Familienrecht und darüber hinaus zertifizierter Verfahrensbeistand. In seinem Tätigkeitsfeld als Fachanwalt für Familienrecht der deutschlandweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Wolters unsere Mandanten in sämtlichen Bereichen des Familienrechts, wie u.a. zum Thema Ehevertrag, Scheidung, Sorgerecht, Adoption, Unterhalt (einschließlich Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt), Schutz vor häuslicher Gewalt, sowie internationale Aspekte des Familienrechts.
Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung.
Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Christoph Wolters von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Die Kontaktdaten befinden sich unten angefügt.
Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.