Aktuelles juristisches Gutachten der Universität Mainz belegt strafrechtliche Verantwortung
(Frankfurt am Main, 29.05.2013) Über seinen Rechtsanwalt hat ein 71-jähriger Bürger der Stadt Flörsheim Strafanzeige gegen den Vorstandsvorsitzenden des Frankfurter Flughafens (FRAPORT) bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Wiesbaden erstattet. Vorgeworfen wird dem Fraport-Chef versuchte und vollendete Körperverletzung. In der 11 DIN-A4-Seiten umfassenden Strafanzeige werden nicht nur neueste medizinische Gutachten verwertet, die die nachteiligen und gravierenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Fluglärm belegen. Noch größere Bedeutung für die Strafverfolger aus der Landeshauptstadt wird ein bislang unveröffentlichtes strafrechtliches Gutachten über die Verantwortlichkeit des Fraport-Bosses erlangen. Der anerkannte Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Prof. Dr. jur. Volker Erb, lässt hierin keine Zweifel aufkommen. Am Tatvorsatz für eine Körperverletzung (§ 223 StGB) Schultes bestünden "keine vernünftigen Zweifel". Der Flughafenverantwortliche nehme "es zumindest billigend in Kauf, dass beim Anzeigeerstatter der befürchtete Verletzungserfolg eintrete". Die ohnehin nur vorläufige, weil gerichtlich angegriffene, Erlaubnis des Flughafenbetreibers stehe der Strafbarkeit nicht entgegen, da die Verletzung von Individualrechtsgütern, wie die körperliche Unversehrtheit, nur dann durch eine behördliche Erlaubnis gerechtfertigt sei, wenn sich hierbei "von der Genehmigungsbehörde einkalkulierte Restrisiken" verwirklichen. Diese Voraussetzungen für eine Rechtfertigung sieht das Gutachten unter Berufung auf Rechtsprechung und Literatur nicht erfüllt. Zusätzlich bezieht sich die Strafanzeige auf die aktuellen besorgniserregenden Berichte aus Flörsheim im Zusammenhang mit sog. Wirbelschleppen und teilweise abgedeckten Dächern. Der auf dem FRAPORT-Gelände gelegene Aufsetzpunkt der landenden Maschinen liegt lediglich 5000 Meter vom östlichen Stadtrand Flörsheims entfernt. Entsprechend niedrig (250 bis 300 Meter) fliegen die landenden Maschinen über die Häuser und erzeugen hier einen derartigen Unterdruck, dass Ziegel, die in Deutschland seit Jahrhunderten so verlegt werden, dass sie regelmäßig auch hohen Windstärken trotzen, abgehoben und meterweit durch die Luft geschleudert werden. Abschließend wird die Strafanzeige auf den Umstand gestützt, dass der Planfeststellungsbeschluss mit "nicht korrekt erstellten Gutachten soweit die Wirbelschleppenproblematik betroffen ist" erschlichen worden sei, was ebenfalls zu einer strafrechtlichen Verantwortung führen könnte. "Die Staatsanwaltschaft wird die Ermittlungen aufgrund der für unseren Mandanten eingereichten Anzeige aufnehmen müssen", zeigt sich Rechtsanwalt Marko R. Spänle, Partner der Frankfurter Rechtsanwaltsgesellschaft LSS Rechtsanwälte, überzeugt. Die Anzeige sei das Ergebnis wochenlanger Arbeit mehrerer renommierter Strafverteidiger unterschiedlicher Kanzleien und abgesichert durch natur- und rechtswissenschaftliche Gutachten unabhängiger und fachkundiger Stellen.
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