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Politik/Gesellschaft

Politikberatung und Behördenberatung im Bereich Personalratstätigkeit und Personalvertretungsrecht

Das Institut ist Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer Das Institut ist Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer

Das Institut für Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht berät Vertreter der Politik und Behördenleitungen in Fragen des Personalvertretungsrechts und der Personalratstätigkeit.

Für Vertreter der Politik im parlamentarischen Bereich (Bundestag, Landesparlamente, Kommunalparlamente) und für Behördenleitungen (Ministerialverwaltungen -Bund und Länder- und Kommunalverwaltungen) steht das Institut für Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht als Berater gern zur Verfügung - in allen Personalratsangelegenheiten und allen Fragen des Personalvertretungsrechts (BPersVG und Länder-PersVG bzw. LPVG's). Eine Reihe von Politik-Beratern in ganz Deutschland steht dafür zur Verfügung. Koordiniert wird diese Beratungstätigkeit von Herrn Axel Quandt.

Siehe auch http://www.tagesmeldungen.info/archives/118627

und

https://www.institut-personalvertretungsrecht.de/politikberatung/

Bei der Politik- und Behördenberatung geht es inhaltlich um Fragen der Gesetzgebung und Gesetzgebungsentwürfe, um Fragen der Zusammenarbeit und Regelungsabsprachen zwischen Behördenleitungen und Personalvertretungen, um Dienstvereinbarungen, Einigungsstellen, Einigungsstellenverfahren, Personalratsbildungen (auch im Bereich der Außenstellen), Fragen zur oberste Dienstbehörde ... und vieles mehr. Mehrere Personalvertretungsgesetze weisen erhebliche inhaltlich-strukturelle Fehler und Widersprüche auf. Bei Novellierungen sollten die Verantwortlichen daher einen guten Überblick haben. Und Behördenleitungen und Mitarbeiter von Fachaufsichtsbehörden sollten Empfehlungen und Regelungen erarbeiten, bei denen diesen Mängeln und Ungereimtheiten noch vglw. am ehesten und am besten Rechnung getragen wird.


 

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