Mobbing am Arbeitsplatz, Mobbing in der Schule, Mobbing im Internet - krank durch Mobbing heißt es für Opfer, die bisher kaum eine Möglichkeit haben, gegen die Täter vorzugehen. Das soll sich ändern..
Mindestens seit dem Jahre 2000 fordern Mobbing-Opfer immer wieder die Schaffung eines Gesetzes gegen Mobbing - mindestens seit dem Jahre 2000 werden diese Forderungen immer wieder mit demselben Wortlaut abgelehnt: 'Es gebe bereits genügend rechtliche Möglichkeiten, sich gegen Mobbing zu wehren.'Dabei verweist das Bundesministerium der Justiz regelmäßig auf bereits vorhandene Mögichkeiten, gegen einzelne Mobbing-Handlungen vorzugehen. Dazu gehörten zum Beispiel Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung oder auch Nötigung. Nicht zuletzt könnten Mobbing-Handlungen, so das Ministerium, als Körperverletzung geahndet werden. Soweit die Theorie.
> Ansporn für jeden Täter - ein Schlag ins Gesicht für jedes Opfer <
Die Praxis sieht vollkommen anders aus. Die Opfer werden von Pontius zu Pilatus geschickt. Niemand ist 'zuständig'. Kein Staatsanwalt erhebt Anklage. Bestenfalls kommt es zu einem zivilrechtlichen Verfahren, das - in der Regel - mit einem Vergleich endet. Ansporn für den Täter - ein Schlag ins Gesicht für das Opfer. Die Folgen: massiv zunehmende psychische und psychosomatische Erkrankungen - und etwa 2.500 Suizide jährlich in Deutschland.
Längst ist bekannt, dass die zum Teil dramatischen Folgen dieser perfiden Form von Gewalt auf der kumulierenden Wirkung der einzelnen Mobbinghandlungen beruhen. Demzufolge müssten Mobbinghandlungen nicht als Einzeltaten sondern als ein Gesamtdelikt betrachtet werden.
Da die aktuelle Rechtsprechung das jedoch nicht zulässt, startete eine Petition der für ihre beharrliche Öffentlichkeitsarbeit vielfach für Auszeichnungen nominierten Autorin Ilia Faye mit der nachdrücklichen Forderung an den Deutschen Bundestag und an das Bundesministerium der Justiz: "Werden Sie endlich dem Schutz von Mobbing-Opfern gerecht und und schaffen entweder eine eigene Strafrechtsnorm "Mobbing" oder einen neuen Qualifikationstatbestand im Rahmen der §§ 224 und 226 StGB!"
Jeder, der sich gegen diese perfide Form von Gewalt ausspricht, ist gebeten, diese Online-Petition unter https://www.change.org durch seine Unterschrift zu unterstützen und auch andere Interessierte darauf aufmerksam zu machen.
Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.