Aktuelle Pressemitteilungen

Politik/Gesellschaft

Nach dem BAG-Urteil (1ABR 22/21): Jetzt mit wenig Aufwand zur rechtskonformen Arbeitszeiterfassung

Nach dem BAG-Urteil (1ABR 22/21): Zeiterfassung ist Pflicht (© Timemaster) Nach dem BAG-Urteil (1ABR 22/21): Zeiterfassung ist Pflicht (© Timemaster)

Nun ist es offiziell: Unternehmen sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen und auszuwerten. Aber welches Werkzeug sollten sie dafür verwenden?

Klar ist es eigentlich schon seit drei Jahren: Unternehmen in Europa sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen und auszuwerten. So urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits 2019 und forderte die Umsetzung in nationales Recht. Dem Gesetzgeber gelang es seitdem nicht, das Arbeitszeitgesetz zu reformieren. Doch nun kommt ihm das Bundesarbeitsgericht (BAG) zuvor, das mit seiner Entscheidung vom 13. September 2022 die Auffassung des EuGH noch einmal bestätigt. Spätestens jetzt sollten Unternehmen ihre Methode der Zeiterfassung überprüfen und, sofern nötig, in eine rechtssichere digitale Lösung überführen. Denn solche gibt es bereits seit mehr als 30 Jahren.

Rechtssicher und zeitsparend in die Zukunft

Was allein nach einer lästigen Pflicht klingt, kann man auch als Chance sehen. So haben in den vergangenen Jahren verschiedene Urteile von Arbeitsgerichten gezeigt, dass Arbeitgeber immer wieder Rechtsstreits rund um Arbeitszeitnachweise befürchten müssen. Kein Wunder, ist eine korrekte Dokumentation über die in vielen kleinen und mittleren Betrieben noch üblichen Schmierzettel, Stundenbücher oder Excel-Tabellen doch kaum möglich. Aber auch der Zeitaufwand, den die antiquierten Methoden der Erfassung und Abrechnung beanspruchen, lässt sich mit einem modernen digitalen System deutlich verringern - und das bereits mit einer überschaubaren, einmaligen Investition von weniger als 500 Euro.

Zukunftssicher und günstiger als gedacht - Arbeitszeiten erfassen mit Timemaster

Ideal für kleine und mittlere Unternehmen ist beispielsweise Timemaster. Als modulares digitales Zeiterfassungssystem wird es direkt im Unternehmen (_on-premises_) installiert, wo es im Gegensatz zu Miet- oder Cloudlösungen keine zusätzlichen laufenden Kosten verursacht. Mit dem kostengünstigsten Starterset können bis zu zehn Mitarbeiter ihre Zeiten direkt am Arbeitsplatz-PC erfassen. Die Daten werden DSGVO-­freundlich auf dem Unternehmensserver gespeichert und lassen sich von berechtigten Mitarbeitern einsehen, auswerten und weiterverarbeiten. Für die bedarfsgerechte Erweiterung gibt es moderne, berührungslose Zeiterfassungsterminals sowie verschiedene Zusatzmodule, etwa für Urlaubsantragswesen, Schichteinteilung oder Buchungen per App. So ist professionelle Zeiterfassung in beliebigen Ausbaustufen möglich. 

Timemaster ist eine Marke der im norddeutschen Leer ansässigen ELV AG und bereits seit den frühen 1990er Jahren erfolgreich am Markt - mehr als 19 000 verkaufte Systeme sprechen für sich. Die Produkte werden in Deutschland entwickelt und im konzerneigenen Werk in Zhuhai im Süden Chinas nach höchsten europäischen Standards gefertigt.

Weitere Informationen und kompetente Beratung finden Interessierte unter www.timemaster.de

 

Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.