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Monopolkommission – Schluss mit den Wettbewerbsverzerrungen auch in der Altenpflege

Die Monopolkommission hat in ihrem jüngsten Hauptgutachten Wettbewerbsverzerrungen in der Kinder- und Jugendhilfe angeprangert.

Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) fordert die Bundesregierung auf, auch die Wettbewerbsverzerrungen in der Altenpflege in ihre Stellungnahme zum Hauptgutachten einzubeziehen.

"Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Monopolkommission die Wettbewerbsverzerrungen in der Kinder- und Jugendhilfe klar benannt hat. Wettbewerbsverzerrungen bei sozialen Dienstleistungen zu Lasten der Privatwirtschaft sind in Deutschland offenbar ein Tabuthema.", erklärt BDWi-Präsident Michael H. Heinz.

Wie bei der Kinder- und Jugendhilfe müssen auch bei der Altenpflege die Steuerprivilegien beendet werden: "Es muss Schluss sein mit der Umgehung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse durch Zahlung von Übungsleiterpauschalen bei gemeinnützigen Anbietern", so der BDWi-Präsident. "Das sollte die Bundesregierung nicht nur in der anstehenden Stellungnahme zum Gutachten der Monopolkommission berücksichtigen, sondern auch durch entsprechende Gesetzesänderungen umsetzen", fordert Heinz.

Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) ist Dachverband für den tertiären Sektor. Er vertritt ein breites Spektrum an Branchen. Dazu zählen unter anderen: Altenpflege, Automatenspiel, Baumschulen, Freiberufler aus dem Bausektor (Architekten, Bauingenieure, Sachverständige), Garten- und Landschaftsbau, Geld- und Werttransporte, Kinder- und Jugendhilfe/Behindertenbetreuung, Sicherheitsdienstleistungen, Tankstellen, Vermittlung von Finanzdienstleistungen, Vermittlung von Versicherungen, Videotheken, Zeitarbeit.

 

Bundesregierung Präsident

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