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IDV Köln - Rente und Steuer - wer muss eine Steuererklärung abgeben

Das IDV Privatinstitut für Deutsche Verbraucher GmbH aus Köln hat Rentner zu Ihrem Steuererklärungs-Verhalten befragt und deren Wissen auf den Prüfstand gestellt.

Schöne neue Welt - nicht nur die Geheimdienste wissen alles über uns, auch das Finanzamt kennt die Einkünfte der Rentner. Und so flattern immer häufiger die "Erinnerungen" der Finanzbehörde in den Briefkasten, um freundlich aber bestimmt an die Abgabe der Steuererklärung zu erinnern. Jetzt heißt die Devise: "Nicht in Panik geraten! Nicht jeder der dazu aufgefordert wird, seine Finanzen offen zu legen, muss auch sofort Steuern zahlen.", sagt Peter Niemüller von der IDV Köln.

Wer muss denn tatsächlich eine Erklärung abgeben?

Das zuständige Finanzamt bekommt von der zuständigen Rentenversicherungsstelle jährlich die Mitteilungen über Renteneinkünfte. Die Beamten rücken den Rentnern dann auf die Pelle, wenn diese Beträge bei Alleinstehenden 8004 Euro übersteigen oder Ehepaaren 16.008 Euro. Zu diesen Einkünften zählen Zahlungen der gesetzlichen Rente, Rente aus beruflichen Versorgungswerken, Rürup- oder Riesterrente oder aus privaten Rentenversicherungen und Firmenrenten ohne Steuerkarte. Hinzu kommen Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien und Grundstücken. Wer Einkünfte dieser Art erzielt oder Kapitalerträge nachversteuern muss, ist zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet, so das IDV Privatinstitut aus Köln. Gingen viele bislang davon aus, dass Renten steuerfrei sind, gilt bereits seit 2005 das Alterseinkünftegesetz. Ging ein Arbeitnehmer 2005 in Rente, musste er seitdem 50% der Rente der Besteuerung unterwerfen. So können die Gesamteinkünfte aus Renten zwar 8004 Euro betragen, aber nur wenn 50% der Rente den Grundfreibetrag übersteigen, wird auch die Rente besteuert. Der Besteuerungsanteil erhöht sich jährlich um 2 Prozentpunkt, ab 2020 um einen Prozentpunkt. Wer also in 2013 in Rente gegangen ist, muss inzwischen 66% der Rente der Besteuerung unterwerfen. Ab 2040 liegen dann 100% der Rente in der Rechenmaschine des Fiskus. "Das ist vielen Verbrauchern in Deutschland einfach nicht bewusst. Es ist auch nicht die Aufgabe des Staates, sondern vielmehr die Aufgabe aller Bürger sich selbstständig zu informieren oder sich informieren zu lassen" erklärt der IDV Sprecher aus Köln. Vom zu besteuernden Betrag werden noch 102 Euro Werbungskosten pauschal abgezogen. Die meisten Rentner können Sonderausgaben wie Beiträge zu Kranken- oder Unfallversicherungen geltend machen. Außerdem können Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Voraussetzung ist neben dem Zahlungsnachweis zum einen eine ärztliche Verordnung der Maßnahme, zum anderen dürfen die Kosten nicht von einer Versicherung ersetzt worden sein.

So weit halb so schlimm, aber...

Die IDV hat ermittelt, dass Neben der Arbeit, die eine Steuererklärung mit sich bringt, ist der Ärger und die Angst vorm Nachzahlungsbescheid für die meisten eine große Belastung. Durch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen kommt ein Großteil der Rentner gar nicht in die Verlegenheit nachzahlen zu müssen. Dennoch hat das Gesetz auch seine moralischen Tücken. Denn früher galt, dass die Rentenbeiträge bereits aus versteuertem Lohn gezahlt wurden und daher nicht noch einmal besteuert werden dürften. Durch das Alterseinkünftegesetz wurde diese Regelung ausgehebelt - faktisch entsteht nun eine Doppelbesteuerung. Ärgerlich ist auch das lange "Stillhalten" der Finanzverwaltung. Oftmals werden nun Steuererklärungen für mehrere Jahre nachgefordert, weiß die Kölner IDV. Abgesehen vom Aufwand, über viele Jahre angefallene Einkünfte du Kosten zu belegen, kommen nun hohe aufsummierte Nachzahlungen zu Stande. Angesichts der Praxis der Finanzämter, Stundungen abzulehnen und auf Kreditinstitute oder Verwandte zu verweisen, kann man hier vom Schildbürgerstreich sprechen. Neben der Last durch das Finanzamt kommen nun noch die Zinsen für einen Kredit, um den Fiskus bedienen zu können - diese sind natürlich nicht von der Steuer abzusetzen.

 

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