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EEG-Reform: Wenn nicht jetzt, wann dann?

Die Energiewende und damit einhergehend eine erfolgreiche EEG-Reform sind der Lackmus-Test für Bundesminister Gabriel. Hier muss ein Erfolg her.

Sehr geehrte Leser,

Bundeswirtschaftsminister Gabriel hat einen Gesetzesvorschlag zur EEG-Reform vorgelegt. Es hagelt Kritik von unterschiedlichen Seiten, von den Industrie- und den Umweltverbänden. Bereits in den letzten beiden Legislaturperioden hat die damals amtierende schwarz-gelbe Bundesregierung mehrfach den Versuch unternommen, dass ErneuerbareEnergieenGesetz (EEG) zu reformieren. Sie ist krachend gescheitert. Auch wenn der Solarzubau gedeckelt wurde, konnte der Kostenanstieg nicht gebremst werden. Die hohen Vergütungen sind langfristig garantiert, die Subventionen waren zu üppig.

Ob die Gabriel-Reform gelingt, ist offen. Mit den Bundesländern muss ein tragfähiger Kompromiss vereinbart werden. Wer nach Belegen dafür sucht, dass der deutsche Föderalismus eben nicht Garant für eine verantwortungsvolle Politik ist, für den ist das EEG ein Fest.

Die Länder geben kein gutes Bild ab. Eigene Interessen haben Vorrang nach dem Motto: Was schert uns, ob das Ganze am Ende Hand und Fuß hat? Das gilt für den Ausbau der Netze und ebenso für die Entscheidung darüber, welche alternativen Energieträger letztlich wie gefördert werden. Drängt der Bund schließlich auf eine Lösung, werden die Länder sich das bezahlen lassen. Die Lasten fallen nicht im Bundeshaushalt an, sondern werden von allen Bürgern und Unternehmen getragen, die die EEG-Umlage entrichten müssen.

Eine Alternative hat die Bundestagsexpertenkommission Forschung und Innovation ins Spiel gebracht. Laut der Kommission stärkt das EEG weder den Klimaschutz, noch hat es innovative Technik in Deutschland voran gebracht. Vor diesem Hintergrund wäre es sinnvoll, das EEG auslaufen zu lassen und als Ersatz sinnvolle Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Ein solcher Schritt wäre mutig und eine handfeste Überraschung.

Die Energiewende und damit einhergehend eine erfolgreiche EEG-Reform sind der Lackmus-Test für Bundesminister Gabriel. Hier muss ein Erfolg her, ansonsten wird am Ende der Legislatur – trotz möglicher anderer Erfolge – das öffentliche Urteil über seine Arbeit negativ ausfallen.

Michael H. Heinz Präsident des BDWi

Ist das ErneuerbareEnergiengesetz (EEG) reformierbar?

Nun wird es ernst. Der Referentenentwurf zum EEG liegt vor. Im Entwurf ist ein glasklares Bekenntnis zur Energiewende enthalten. Der Anteil der erneuerbaren Energien soll weiterhin kontinuierlich ansteigen und bis zum Jahr 2050 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs Deutschlands betragen. Der Anstieg der Stromkosten soll begrenzt werden.

Degression der Förderung

Neue Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien sollen in Zukunft von Jahr zu Jahr einen sinkenden Förderbeitrag erhalten. Wie stark ist davon abhängig, um was für eine Anlage es sich handelt. So soll bei einigen Energieträgern ein jährlich sinkender Förderbeitrag in Cent festgeschrieben werden. Bei anderen Energieträgern wird ein festes jährliches Ausbauziel festgelegt. Wird dieses überschritten, sinkt die Förderung proportional. Das gilt zum Beispiel für die Windenergie an Land.

Die Degression bei der Förderung erneuerbarer Energien ist überfällig. Sinkende Energiepreise auf Grund von Innovationen kommen zurzeit nicht bei den Abnehmern an. Sie müssen den geringeren Strompreis durch höhere Zuzahlungen ausgleichen. Die Degression verhindert diesen Effekt nicht, mildert ihn aber zumindest ab.

Direktvermarktung

Die Direktvermarktung ist der neue Standard. Auch wenn noch viel Zeit vergehen wird, bis ein Großteil des Stroms aus erneuerbaren Energien direkt vermarktet wird, ist der Einstieg wichtig. Güter und Dienstleistungen werden nur effektiv produziert, wenn sie am Markt nachgefragt werden. Dieses Prinzip hat das EEG bislang außer Kraft gesetzt. Das war eine Ursache der Überförderung.

Biogas

Rest- und Abfallstoffe sollen in Zukunft einen deutlichen Förderungsvorteil genießen. Im Gegensatz zu nachwachsenden Rohstoffen, wie zum Beispiel Mais, soll auf sie ein zusätzlicher Förderanteil entfallen.

Der verstärkte Anbau von nachwachsenden Rohstoffen hat in vielen Regionen Deutschlands die Pachtpreise für Ackerland nach oben getrieben. Damit ist eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten von Marktteilnehmern einhergegangen, die keine Energiepflanzen anbauen. Baumschulen haben es zum Beispiel immer schwerer, geeignete Flächen zu pachten. Das hat zur Folge, dass Anbauvielfalt verloren gegangen ist, da der Anbau von Energiepflanzen viel höhere Erträge als andere Pflanzen abwirft.

Verteilungsgerechtigkeit

Verteilungsgerechtigkeit ist auch in Zukunft beim EEG Fehlanzeige. Es wird von großen zu kleinen Unternehmen umverteilt. Eigenheim sticht Mietwohnung, schließlich hat kein Mieter die Chance, eigenen Strom zu produzieren. Zudem fließt Geld von den Städten in die ländlichen Regionen und von Bundesland zu Bundesland. Der bayerischen Seele tut es gut, im Gegensatz zum Länderfinanzausgleich auf der Gewinnerseite zu stehen.

Fazit

Im EEG finden sich zahlreiche Stellschrauben, um die Kosten der Energiewende zu begrenzen. Diese Stellschrauben gilt es zu nutzen.

Unabhängig vom Nutzen der Energiewende, dürfen die Lasten nicht aus den Augen verloren werden. Es geht nicht nur darum, die industrielle Basis in Deutschland zu sichern, auch die ansteigende Belastung der nicht energieintensiven Wirtschaft und der Gesellschaft darf nicht unbeachtet bleiben. Jeder Euro für die Energiewende fehlt an anderer Stelle. Wir können es uns nicht leisten, das EEG nicht zu reformieren.

Vielleicht können wir aber auch auf das EEG vollständig verzichten? Hat es doch weder den Klimaschutz in Deutschland vorangebracht, noch innovativen Technologien zur Erzeugung erneuerbarer Energien in Deutschland zum Durchbruch verholfen. Das hat die Expertenkommission Forschung und Innovation für den Bundestag herausgearbeitet, und das wird von anderen wissenschaftlichen Kommissionen geteilt.

 

Energiewende Reform Zukunft

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