Bundesjustizminister sieht kein Handeln zur Vermeidung der Diskriminierung in der Kfz-Versicherung
11. April 2024
Der Alterszuschlag der Kfz-Versicherer wird als diskriminierend angesehen. Die unklaren Vorschriften der Gesetze wird für eine Gewinnerzielung auf Kosten der älteren Verbraucher genutzt.
Junge und ältere Pkw-Halter verursachen weniger Unfälle und weisen damit einen geringeren Schadenaufwand auf, wie selbst die eigenen Tabellen der KFZ-Versicherer zeigen. Bei den Auffälligkeiten im Straßenverkehr das gleiche Bild: Die jungen wie alten Pkw-Fahrer sind im Straßenverkehr deutlich unauffälliger.
Eine rechtliche Grundlage oder Begründung in der Sache ist für die Erhebung von Zuschlägen zu Pkw-Prämie nicht vorhanden. Die Erhebung dürfte aus diesem Grunde eine Diskriminierung darstellen. Einen überzeugenderen Nachweis für die Zuschläge zur Pkw-Prämie wurden von den Kfz-Versicherern bis zum heutigen Tage nicht erbracht, bzw. konnten widerlegt werden.
Eine Petition aus dem Jahre 2015 sollte hier Abhilfe schaffen.
Nach über acht Jahren wurde der Bescheid über den Ausgang des Petitionsverfahrens im Deutsche Bundestag am 30. 11.2023 beschlossen. Die Petition wurde vom Bundestag an das Justizministerium als Material überwiesen, soweit es darum geht, einen Auskunftsanspruch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu verankern und die Versicherungen zu verpflichten, ihre Prinzipien zur risikoadäquaten Kalkulation offenzulegen. Damit galt die Petition als abgeschlossen und als Auftrag, mit Material, an das Justizministerium weitergegeben.
Ziel der Petition war es, mit dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz die Benachteiligungen der Senioren zu beseitigen und die Versicherer zur Verpflichtung, ihre Prinzipien zur risikoadäquaten Kalkulation darzulegen.
Insgesamt hat der Ausschuss fünfmal die Beendigung des Verfahrens mitgeteilt. Mit sechs weiteren Begründungen konnte ein Niederschlagen der Petition verhindert werden.
Inzwischen zeigt sich in erschreckender Weise, dass das Justizministerium nicht gewillt ist, der Aufgabe des Bundestages nachzukommen. Es sind mehrere Schreiben aus dem Justizministerium bekannt geworden, die mitteilen, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Offensichtlich scheint es so, dass die Beseitigung der Diskriminierung der jungen Kfz-Halter und Senioren im Justizministerium zu Grabe getragen werden soll.
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