
Wann, wenn nicht im Sommer blühen die Baustellen allerorten wie Tulpen im Frühling. Was man gegen die Baustellenoptik tun kann sollte jeder Bauherr wissen.
Vor allem im Stadtgebiet sind sie nicht erwünscht, die Baustellen, die zeigen, was hier passiert. Vor allem in touristischen Zentren möchte mal lieber nicht, dass Baukräne, Bagger und Bauarbeiter zum Ortsbild gehören, das dann auf den Urlaubsbildern tausender Gäste verbleibt. Darum bemühen sich immer mehr Bauträger, vor allem bei Arbeiten an öffentlichen Gebäuden sichtschützende Baustellennetze und Bauzaunblenden zum Einsatz zu bringen.Diese Netze bilden auf großen Flächen zum Beispiel das Gebäude ab, das sich dahinter verbirgt und gerade renoviert wird oder den Entwurf eines neuen Gebäudes, das im Entstehen ist. Doch der Baustellensichtschutz wird auch gern als Werbefläche genutzt, sei es für das zuständige Bauunternehmen oder auch touristische Betriebe.
Die so genannten Bauzaunblenden gehören zum Beispiel zu den Topsellern der Ersten Österreichischen Fahnenfabrik, dem Experten für Fahnen und Flaggen. Bauzaunblenden der Ersten Österreichischen Fahnenfabrik werden standardmäßig in der Größe 340 x 175 cm erzeugt, doch können auch individuelle Größen hergestellt werden. Beim Spezialisten für Fahnen und Flaggen weiß man, welche Wirkung dieses Werbemittel hat: "Stellen Sie sich eine Großbaustelle vor, die sich mitten in einer Stadt befindet. Wer möchte schon kaputte oder halbfertige Gebäude sehen, Schutthalden oder jede Menge Baumüll? Die Bauzaunblenden oder Bauzaunplanen schützen nicht nur vor Staub, sondern können zu einem richtigen Blickfang werden."
Wer bereits die ein oder andere Großbaustelle in einer Stadt gesehen hat, kann sich vorstellen, welche riesigen Flächen vor solch einer Baustelle bespielt werden können. Alle weiteren Informationen zu Baustellensichtschutz, Fahnen und Flaggen gibt es beim Experten: www.fahnenfabrik.at.
Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.