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Prodata GmbH – Retten Sie Ihre Adressdaten gemäß §28 BDSG

Am 1. September 2012 traten einschneidende Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz endgültig in Kraft. Die Übergangsfrist ist nun endgültig vorbei.

Für Marketing und Vertriebsabteilungen bedeutet die Gesetzesnovelle: Adressdaten von Privatpersonen die ohne explizite Einwilligung zur werblichen Nutzung generiert wurden, dürfen ab sofort nicht mehr zu Marketing-Zwecken verwendet werden.

Was viele Firmen nicht wissen: Es gibt gesetzeskonforme Wege, die wertvollen Daten trotzdem weiter zu nutzen.

Nutzen Sie jetzt die Chance und lassen Sie sich gem. §28 BDSG* konform Ihre Daten retten. PRODATA zeigt Ihnen wie Sie anhand öffentlicher Quellen Ihre Daten anreichern und damit auch in Zukunft auf der sicheren Seite sind (siehe BDSG §28 6.2). So können Sie auch weiterhin effizient Ihre Marketingkampagnen planen und durchführen.

Für ein paar wenige Cents pro Kundenadresse können Sie Ihre Daten noch retten. Nutzen Sie jetzt diese Chance bevor Sie teure Geldstrafen riskieren. Lesen Sie mehr zu Datenanreicherung: http://www.prodata.de/anreicherung-der-daten, zu Datenpflege: http://www.prodata.de/datenpflege-2 oder zu Adressqualität unter http://www.prodata.de/Adressqualitaet .


Gerne berät PRODATA Sie ausführlich und erstellt Ihnen Ihr Angebot zur BDSG konformen Rettung Ihrer Daten unter 0721-98171-111.


Mit freundlichen Grüßen


PRODATA GmbH
Thorsten Heftrich
Dipl. wirt. Ing. (TH)
Geschäftsführender Gesellschafter

*§ 28 des Bundesdatenschutzgesetzes betrifft die Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke, Gesetzestext.

 

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