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Negativer Schufaeintrag? Einfach löschen lassen!

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Wenn Sie über einen negativen Schufaeintrag verfügen, dann ist das natürlich eine erhebliche Einschränkung in Ihrem Handlungsspielraum.

Kredite sind damit erst einmal tabu. Denn jede Bank macht vor einer Kreditvergabe eine Anfrage bei der Schufa und wird den negativen Eintrag sehen. Damit ist die Bonität nicht mehr gegeben, man ist also nicht kreditwürdig und wird auch keinen Kredit erhalten. Aber nicht nur bei Krediten wird man Schwierigkeiten bekommen, auch einen Handyvertrag wird man nicht mehr abschließen können. Man wird nichts mehr auf Rechnung zahlen können, wenn das jeweilige Unternehmen ebenfalls eine Schufaanfrage startet, sondern man muss immer in Vorkasse gehen, und man wird auch bei der Neueröffnung von Konten Schwierigkeiten bekommen. Neue Kreditkarten sind ebenso tabu. Es ist also sehr schwer, hier einen Handlungsspielraum zu erhalten. Nun kann man einen negativen und vor allem berechtigten Schufaeintrag nicht einfach löschen lassen, er hat schließlich seine Berechtigung. Allerdings gibt es auch viele Eintragungen, die dort einfach falsch gemacht werden. Diese kann man löschen lassen. Behilflich ist dabei ein Anwalt, der viel Geld kostet, oder ein Ebook, das man für unter 20 Euro erhält. Die Website http://www.schufa-loeschen.info hält dieses Ebook bereit. Dort sind zahlreiche Infos zu finden, wie man eine Löschung einer unrichtigen Meldung veranlasst, wie man strittige Forderungen löschen lässt, aber auch, wie man Forderungen unter 1.000 Euro löschen lassen kann. Auch ein Austrag aus dem Schuldnerverzeichnis ist möglich. Mit dieser Methode wird man wieder kreditwürdig und hat einen größeren finanziellen Spielrahmen. Holen auch Sie sich die Tipps, die dort eingehend beschrieben werden.

 

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