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Unfall? Wer beauftragt und bezahlt den KFZ Gutachter?

Unabhängiger KFZ Gutachter bei der Schadensbegutachtung Unabhängiger KFZ Gutachter bei der Schadensbegutachtung

Wenn sich ein Unfall ereignet hat, lohnt es sich stets einen Gutachter hinzuzuziehen. Doch wer beauftragt und bezahlt diesen?

Es hat sich ein Unfall ereignet, aber wer beauftragt und bezahlt einen KFZ Gutachter? Dies kann eine sehr schwierige Frage sein. Wie man vorgeht, hängt vom jeweiligen Einzelfall und den beteiligten Parteien ab.

Da Unfälle durch gesetzliche Regelungen und Versicherungsbestimmungen geregelt werden, ist es wichtig, dass man sich über die Möglichkeiten informiert.

Wenn als Unfallbeteiligte die KFZ-Haftpflichtversicherung eines der Beteiligten in Anspruch genommen wird, begleicht normalerweise die jeweilige Versicherung die Kosten und Formalitäten des KFZ-Gutachtens. Der KFZ-Gutachter erstellt den Gutachtenbericht und die Versicherung trägt die Kosten. In diesem Fall wird der Gutachter weder vom Geschädigten noch dem Verursacher beauftragt oder bezahlt.

Sollte der Unfall nicht auf eine Haftpflichtversicherung zurückzuführen sein, kann die Beauftragung des Gutachters vom Verursacher, vom Geschädigten oder von beidem vorgenommen werden. Der Verursacher ist dann für die Kosten des Gutachtens verantwortlich und muss diese auch bezahlen.

Bei einer gemeinsamen Beauftragung wird der Kostenanteil meist entsprechend dem Schadenanteil berechnet. Wenn jeder sich seinen eigenen Gutachter sucht, müssen in der Regel beide Gutachter beauftragt und deren Kosten von den Parteien getrennt übernommen werden.

Für den Fall, dass der Unfall verunfallten Eigentümern zugerechnet wird, wird der Gutachter normalerweise vom Verursacher beauftragt und bezahlt. Dies ist besonders wichtig, wenn Versicherungsschutz fehlt, keine Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden können oder das Unfallfahrzeug nicht versichert ist.

In jedem Fall ist es wichtig, sich darüber Klarheit zu verschaffen, wer den KFZ-Gutachter beauftragt und bezahlt, da die Kosten hierfür sehr hoch sein können. Am besten spricht man in solchen Fällen direkt mit der KFZ-Haftpflichtversicherung oder dem beauftragen KFZ-Gutachter.

 

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