Schon ab vierzehn und einhalb Jahren kann man sich für den Mofa-Führerschein anmelden. Für die Freiheit in der Welt der Mobilität benötigt man Training und einen Führerschein.
Um ein Mofa bis maximal 25 km/h zu fahren, benötigt man eine Prüfbescheinigung: den Mofaführerschein. Dieser setzt sich aus einer Theorie-Ausbildung sowie einer praktischen Ausbildung zusammen. Mit dem Erwerb des Mofaführerscheins gelingt der Start in die mobile Freiheit. Der Praxistest kann beispielsweise eine Vollbremsung aus 25 km/h Geschwindigkeit sein oder das Nachfahren einer Acht. Man darf man mit dem Mofa keine zweite Person mitnehmen, auch wenn ein weiterer Sitz auf der Mofa vorhanden ist. Mit der Mofa-Fahrerlaubnis ist das Führen von motorisierten Fahrrädern als auch von leistungseingeschränkten Rollern erlaubt.Über die Erlaubnis zum Mofa-Fahrspaß informiert Peters Intensivfahrschule in Wesel.
Mofa-Fahrerlaubnis
Die theoretische Mofa-Fahrschulprüfung setzt sich aus einem Katalog von 20 Fragen zusammen. Sie werden aus einer größeren Fragensammlung per Zufallsprinzip gewählt. Wie bei allen anderen Führerscheinprüfungen sind die Testfragen nach Inhalt und Relevanz für die Sicherheit im Verkehr mit Punkten bewertet.
Die theoretische Mofa-Prüfung kann frühestens drei Monate vor dem fünfzehnten Lebensjahr gemacht werden, nachdem man sechs Theoriestunden und eine Praxisstunde geleistet hat. Die Mofa-Prüfungsbescheinigung besitzt keine Befristung. Sie schließt jedoch keine weitere Führerscheinberechtigung mit ein, wie es beispielsweise beim Führerschein der Klasse M für Roller und Zweiräder bis 45 km/h der Fall ist.
Etwas anderes für Geburtsjahrgänge vor dem 01.04.1965: Dann darf man, egal, ob eine weitere Fahrerlaubnis vorliegt oder nicht, ein Mofa auch ohne den Erwerb der Mofa-Prüfbescheinigung gefahren werden.
Für Informationen zur Mofa-Prüfbescheinigung steht Peters Intensivfahrschule aus Wesel gerne jederzeit zur Verfügung.
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