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Den Termin für die Hauptuntersuchung sollte man nicht verpassen

Zukünftig wird es bei einem zu späten Erscheinen zur Hauptuntersuchung keine Rückdatierung der TÜV-Plakette mehr geben. Wer zu spät kommt, der muss dann tiefer in die Tasche greifen.

Ab Juli diesen Jahres sind sehr wichtige Regelungen in Bezug auf die Hauptuntersuchung bei allen Fahrzeugen in Kraft getreten. So ist ab diesem Termin ein Prüfer verpflichtet, mit dem Fahrzeug eine Probefahrt zu machen. Die wichtigsten Änderungen betreffen aber die neuen Fristen und Gültigkeiten. Eine der wichtigsten Neuerungen ist dabei mit Sicherheit der Wegfall der Rückdatierung. Das heißt, dass eine Plakette immer von dem Moment an gilt, an dem auch der Termin für die Hauptuntersuchung gewesen wäre. Wer seinen Termin für die Hauptuntersuchung verpasst und zu spät kommt, der muss in Zukunft auch tiefer in die Tasche greifen. Wer den Termin zu lange überzieht, der muss bei einem Verzug von mehr als zwei Monaten rund 20 Prozent Aufschlag auf die Gebühr bezahlen. Dazu kommen bei weiteren Verzögerungen Bussgelder und sogar Punkte in Flensburg. Damit dies nicht passiert, gibt es hier einen prima Überblick, auf was alles geachtet werden muss.

Diese Neuerungen können für den Autofahrer aber auch bedeuten, dass es zukünftig mehr kostet, wenn man zur Hauptuntersuchung vorstellig wird. Im Moment zahlt man im Durchschnitt je nach Bundesland zwischen 57 Euro und 63 Euro. Aber die Änderungen könnten durchaus auch dazu führen, dass diese Gebühren noch angehoben werden und Experten befürchten gar, dass die 100-Euro-Marke bald geknackt werden könnte.

 

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