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Autos verschrotten war nie einfacher – doch auch Regeln müssen beachtet werden

Siegen 18.08.2014. Wer sein Auto entsorgen möchte, muss es im Einklang mit dem Altfahrzeuggesetz von 2002 tun. Der richtige Anbieter macht es einem kinderleicht.

Fast jeder Autofahrer wird früher oder später einmal mit dem Verschrotten seines Fahrzeuges konfrontiert werden. Doch so einfach es auch klingen mag, man muss schon einige Regeln beachten. Ein Auto entsorgen ist gesetzlich ganz klar geregelt mit dem Altfahrzeuggesetzt von 2002. Der Letzhalter des Fahrzeuges, welches aus dem Verkehr gezogen werden soll, muss von einem fachgerechten Unternehmen seinen Wagen ökologisch, ressourcenschonend und fachgerecht unter strengen Auflagen systematisch entsorgen. Daher muss man auf einen geeigneten Betrieb zurückgreifen, der durch seine Erfahrung im Verschrotten von Fahrzeugen, diese Auflagen gesetzesgemäß erfüllen kann. Eine unzureichende Verschrottung des Fahrzeuges sollte man daher lieber vermeiden, da der Gesetzgeber hierfür eine empfindliche Geldstrafe vorsieht.

Kein Auto entsorgen ohne Entsorgungsnachweis

Ein Unternehmen, welches auf die Entsorgung von Fahrzeugen spezialisiert ist, ist UTSCH-Recycling. Service wird hier noch gross geschreiben. Die Profis von UTSCH-Recycling machen es den Kunden so einfach wie es nur geht, um den gesetzlichen Verpflichtungen vom Kunden nachzukommen. Auf Wunsch des Kunden können die Fahrzeuge auch deutschlandweit abgeholt werden. Hierzu muss man lediglich das vereinfachte Online-Formular auf autozubehoer-siegen.de ausfüllen. Die Firma UTSCH-Recycling zahlt dem Kunden einen fairen Preis, der Anhand von geschultem Personal berechnet wird. Gleich nach der Übergabe der Fahrzeugpapiere stellt das Unternehmen den gesetzlich vorgeschriebenen Verwertungsnachweis aus. Einfacher kann eine Auto Verschrottung nun wirklich nicht sein.

 

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