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Alles was man rund um den TÜV wissen sollte

Ich muss zum TÜV ist noch immer ein sehr gängige Redewendung, auch wenn der TÜV selbst als Organisation Technischer Überwachungsverein sein Monopol schon längst verloren hat.

In der Regel muss man mit seinem Kraftfahrzeug alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung um die sogenannte TÜV-Plakette verlängern zu lassen. Dabei wird immer vom TÜV gesprochen, weil der Technische Überwachungsverein jahrelang das Monopol innehatte und die Hauptuntersuchung an einem Fahrzeug durchführen durfte. Doch dies hat sich schon lange geändert und es gibt mittlerweile mehrere staatlich anerkannte Institutionen die berechtigt sind, an Fahrzeugen eine Hauptuntersuchung durchzuführen und eine neue TÜV-Plakette anzubringen, falls keine gravierenden Mängel vorhanden sind.

Wer diesen Termin verpasst, für den kommen seit dem Juli diesen Jahres einiges an Mehrkosten zu. Mit Wirkung von diesem Termin an hat sich einiges geändert und der Fahrzeugbesitzer wird zur Kasse gebeten, wenn er seinen Termin verpasst. Dies geht sogar soweit, dass neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg fällig werden. Genauer über die Höhe der Bußgelder und die Fristen kann man auf dieser Seite hier nachlesen. Da ist alles genau und ausführlich beschrieben und gibt einen sehr guten Überblick rund um das Thema TÜV und Hauptuntersuchung.

Auch die Kosten für eine fällige Hauptuntersuchung schwanken sehr stark von Bundesland zu Bundesland und von durchführender Institution zu Institution. Deshalb lohnt es sich auf jeden Fall, vor einer anstehenden Hauptuntersuchung auch einen Kostenvergleich zu machen.

 

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