Impressumspflicht gilt auch für Werbeseiten.
Impressumspflicht auch bei rein werbendem Internetauftritt (OLG Düsseldorf)Auch die bloße Werbung für Waren ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit oder sonstige Interaktionsmöglichkeiten ist als Telemediendienst anzusehen.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.12.2012 - I-20 U 147/11 (LG Düsseldorf) (rechtskräftig)
Das OLG Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die gesetzliche Impressumspflicht auch bei rein werbenden Internetseiten besteht.
Der Kl. ist ein eingetragener Verein und nimmt die Bekl. wegen Verstoßes gegen die Impressumspflicht im Internet auf Unterlassen in Anspruch. Die Bekl. stellte ein Kfz in die von einem Dritten betriebene Kraftfahrzeugrestwertbörse car.TV ein und hat dabei unterlassen die Impressumsdaten mitzuteilen. Auf der Plattform können Unfallfahrzeuge präsentiert werden. Der Kläger vertritt die Auffassung, die Bekl. habe gegen § 5 Abs. TMG §5 Absatz 1 TMG verstoßen. Das Gericht hat der Klage stattgegeben. Das OLG hat entschieden, dass ein Verstoß gegen §5 Abs. 1 TMG vorliegt. Die Beklagte die entgegen ihrer Ansicht Adressatin der genannten Norm. Als Diensteanbieter gem. § 2 Nr. 1 TMG sei jede natürliche oder juristische Person anzusehen, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt. Die bloße Werbung für Waren ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit oder sonstige Interaktionsmöglichkeiten seien auch als Telemediendienst anzusehen.
"Auch derjenige, der selbst nicht über einen eigenen Server verfügt, sondern fremde Speicherkapazitäten nutzt, biete Teledienste an, sofern er über den Inhalt und das Bereithalten des Diensts bestimmen kann."
_________________________________________________
Sofern auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich schnell mit einen Rechtsanwalt in Verbindung setzen, damit die erforderlichen Verteidigungsschritte eingeleitet werden können.
Sie können Ihre Abmahnung, Klage oder Mahnbescheid direkt und unverbindlich an abmahnung@lexkonnex.de senden. Sie erreichen unser Anwaltsbüro auch am Wochenende und an Feiertagen unter: 0611 94 69 19 99, 06131 144 82 92 sowie 0351 309 90 140
Weitere Informationen:
http://www.lexkonnex.de/privat/anwalt-dresden/
http://www.lexkonnex.de/anwalt/abmahnung-filesharing/
http://www.lexkonnex.de/privat/anwalt-mainz/
Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.