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Die für Datenschutz zuständige Berliner Landesbehörde hat eine Beschwerde von Viola Kleinau zurückgewiesen.

Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht (Liebesgrüße vom Gartenzwerg) Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht (Liebesgrüße vom Gartenzwerg)

Beschwerde von Viola Kleinau (Vorsitzende des Bezirksverbandes Pankow der Gartenfreunde) wurde von der BERLINER Datenschutzbehörde zurückgewiesen. Ihre Privatadresse darf gespeichert werden.


Viola Kleinau ist Vorsitzende des Bezirksverbandes Pankow der Gartenfreunde e.V. und Mitglied im Präsidium des Bundes Deutscher Gartenfreunde (dort zuständig für Finanzen).

Kürzlich erst hatten wir darüber berichtet, daß die brandenburgische Datenschutzbehörde es für erforderlich gehalten hat, Viola Kleinau schriftlich auf ihre Rechtspflichten hinzuweisen: Zum Bericht HIER.

Nunmehr hat, in einer anderen Angelegenheit, auch die Berliner Datenschutzbehörde eine Entscheidung gefällt. Zum Sachverhalt:

Bei unserer Berichterstattung zum Pankower Kleingarten-Skandal, zu den Interessengegensätzen und der 2016 erfolgten Gründung der Makler-GmbH (diesbezüglich HIER unser letzter Bericht) , haben wir stets die Auffassung vertreten, daß die von uns diesbezüglich kritisierte Geschäftspolitik von Viola Kleinau und ihrem Stellvertreter Friedhelm Schipper, nicht den Interessen des Pankower Kleingartenwesens entspricht, sondern den persönlichen Zwecken der beiden Vorgenannten. Aufgrund verschiedener juristischer Zusammenhänge wurden daher hier die Privatadressen beider gespeichert.

Frau Kleinau verlangte indessen über einen Anwalt, daß ihre hier gespeicherte Privatadresse wieder gelöscht wird, mit Verweis auf die DSGVO, und man sich mit der Adresse des Bezirksverbandes Pankow der Gartenfreunde e.V. begnügen müsse. Dem wurde hier aus den o.g. Gründen nicht entsprochen. Frau Kleinau reichte darauf hin Beschwerde bei der Berliner Datenschutzbehörde ein.

Die Beschwerde wurde zurückgewiesen und die Rechtsauffassung von Axel Quandt (Herausgeber der Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht) zur DSGVO bestätigt.

In dem Schreiben der Berliner Datenschutzbehörde ("Berliner Beauftragte für Datenschutz …"), Abteilung II B, vom 5.8.2020 heißt es:

"Zum Beschwerdeverfahren … können wir mitteilen, dass wir das Verfahren abgeschlossen haben. Die Speicherung der Privatadresse von Frau Kleinau zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen ist vor dem Hintergrund der von Ihnen geschilderten rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Parteien zulässig."

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Indessen sei hier nicht verschwiegen, daß uns eine Reihe anderer Angelegenheiten, die mit Frau Viola Kleinau und Herrn Friedhelm Schipper (stellvtr. Vorsitzender beim Bezirksverband Pankow der Gartenfreunde e.V.) zusammenhängen, weiterhin deutlich stärker beschäftigen. Veröffentlichungen werden diesbezüglich folgen. Dies sind wir der Zielsetzung unserer Zeitschrift schuldig.

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Datenschutz Dsgvo

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