Eine Räumungsvollstreckung ist immer dann angesagt, wenn der Mieter wegen Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwillen seine Miete trotz Mahnung nicht zahlt.
Bei mehr als 2 Monatsmieten Rückstand kann das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden. Trotzdem ziehen viele Mieter nicht aus, sondern lassen es auf eine Räumungsklage ankommen.Bisher war eine Räumungsvollstreckung nur mit hohen finanziellen Aufwendungen für den Vermieter möglich. Auf die Mietausfälle und auf die Kosten für die Räumung blieb derVermieter meistens sitzen. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert. Seit dem 1. Mai 2013 ist das Mietänderungsgesetz in Kraft getreten. Das Reformgesetz sieht vor, dass Räumungsangelegenheiten künftig im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.
Neben der konventionellen Zwangsräumung sind nun weitere Alternativen möglich.
Berliner Räumung
Bei einer klassischen Vorgehensweise holt der Gerichtsvollzieher die Sachen des Mieters und lagert diese ein. Dadurch entstehen hohe Kosten für den Vermieter, für die er in Vorlage treten muss. Bei der "Berliner Räumung" verbleiben die Gegenstände des Mieters in der Wohnung und fallen unter das Vermieterpfandrecht. Bei dieser Alternative beschränkt sich die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers auf das Auswechseln des Türschlosses und die nach § 885a ZPO vorgeschriebene Dokumentation der Gegenstände des Mieters. Transport und Lagerkosten fallen nicht an. Die Sachen des Mieters kann der Vermieter fortschaffen, lagern oder auch ggf. vernichten. Allerdings haftet der Vermieter für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ratsam ist es, neben der Dokumention durch den Gerichtsvollzieher, von der Wohnung und den zurückgelassenen Gegenständen des Mieters Fotos oder Filmaufnahmen zu machen. Der wesentliche Vorteil dieser Räumungsmethode ist die erhebliche Kostenersparnis. Der Vermieter muss nur einen Vorschuss von wenien Hundert Euro anstelle der bei einer klassichen Räumung sonst üblichen Tausende von Euros.
Hamburger Räumung
Das Hamburger Räumungsvariante erfolgt in zwei Stufen. Zunächst erfolgt ein Austausch der Schlösser durch den Gerichtsvollzieher. Danach wird ein Speditionsunternehmen mit Räumung der Wohnung beauftragt.
Die Räumung findet jedoch erst nach etwa zwei Wochen statt. Nach Fristablauf holt der Spediteur die Sachen aus der Wohnung und lagert sie ein. Der Gerichtsvollzieher verfährt dann mit den Gegenständen wie bei einer klassischen Räumung. Schließlich wird die leere Wohnung an den Vermieter übergeben. Durch das Mietänderungsgesetz ist es möglich zwischen verschiedenen Zwangsräumungsmethoden zu wählen. Dennoch sollte sich der Vermieter fachkundigen Rat holen, um eine möglichst effektive und kostengünstige Zwangsräumung zu gewährleisten. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, ist es für den Vermieter ratsam bei der klassichen Zwangsräumung zu bleiben, dabei besteht nämlich keinerlei Haftungsrisiko. Wo diese jedoch fehlt, ist die Räumungsvollstreckung nach dem Berliner Modell eine kostengünstige Variante.
Eine anwaltliche Beratung ist in jedem Fall zu empfehlen.
Damit aber weder die eine noch die andere Variante jemals notwendig wird, ist bei roevenich-immobilien.de eine umfangreiche Bonitätsprüfung der Mietinteressenten standard bei der Vermittlung von Mietobjekten.
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