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Wenn ein Schlüssel verloren geht, kann es ganz schön teuer werden!

Wie schnell hat man so einen kleinen Schlüssel verloren? Zu allem Ärger kann einen dieser Verlust auch noch teuer zu stehen kommen.

Unter Umständen deckt eine private Haftpflichtversicherung diese Schäden aufgrund eines Schlüsselverlustes ab. Deshalb rät die Hamburger Grundeigentümer-Versicherung, hierauf seinen Versicherungsvertrag hin entsprechend zu prüfen.
"Denn wer seinen Schlüssel fahrlässig verliert, weil er zum Beispiel aus seinem geparkten Auto gestohlen wurde, muss die Folgekosten tragen", sagt Andreas Hackbarth, Schadenverhütungsexperte der Grundeigentümer-Versicherung in Hamburg. "Und die können schnell einige Tausend Euro betragen, wenn beispielsweise die Schlösser einer größeren Schließanlage ausgetauscht werden müssen", so Hackbarth weiter.
Private Haftpflichtversicherungen übernehmen zwar häufig die finanziellen Folgen eines Schlüsselverlusts, doch gibt es hier deutliche Einschränkungen. Der Versicherungsschutz umfasst meist nur den Verlust fremder privater Schlüssel, nicht aber fremde berufliche Schlüssel. Wer zum Beispiel den Generalschlüssel eines Firmengebäudes verliert, bleibt in der Regel auf den Kosten sitzen. Andreas Hackbarth empfiehlt daher zu prüfen, ob entsprechender Versicherungsschutz in der eigenen Privathaftpflichtpolice enthalten ist.
So bietet zum Beispiel die Grundeigentümer-Versicherung in ihrer Tarif-Variante Direkt Max Schutz für Schadenersatzansprüche infolge des Verlustes von Schlüsseln oder Codekarten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen fremden privat oder fremden beruflich (hier gilt ein Selbstbehalt von 250 Euro) genutzten Schlüssel handelt.
Weiter weist Andreas Hackbarth darauf hin, dass im Rahmen des zur Verfügung gestellten Versicherungsschutzes nicht jeder eingetretene Schadenfall automatisch zu einer Entschädigungsleistung durch die Haftpflichtversicherung führt. Denn Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, einerseits berechtigte Schadenersatzforderungen zu befriedigen und ungerechtfertigte, für die dem Grundeigentümer kein Verschulden anzulasten ist, auch in seinem Namen abzulehnen.
Mehr Informationen auf www.grundvers-direkt.de

 

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