Wer teilt mit wem was und warum eigentlich? Das steht immer in der sogenannten
Teilungserklärung für Eigentumswohnungen. Dieses wichtige Dokument sollte jedem Wohnungseigentümer vertraut sein.
Bei einer Eigentumswohnung handelt es sich nämlich im engeren Sinne auch um einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück und
um besondere Nutzungsrechte an dem Grundstück. Die Flächen des Gemeinschaftseigentums gehören allen Wohungseigentümern zusammen, dürfen aber teilweise nur von bestimmten Personen genutzt werden. Mit dem Verkauf der Eigentumswohnung gehen i.d.R. diese Nutzungsrechte auf den neuen Eigentümer über. Neben der Trennung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum enthält die Teilungserklärung z.B. auch die Hausordnung, welche die Benutzung des Gebäudes und der Gebäudeteile durch die Miteigentümer regelt.
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