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Steuern sparen mit der Denkmalabschreibung

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Das Einkommensteuergesetz (EStG) gewährt allen, die eine denkmalgeschützte Immobilie zur Eigennutzung erwerben oder auch als Kapitalanlage nutzen, mit der Denkmalabschreibung steuerliche Vorteile.

Die Höhe der steuerlichen Vorteile richtet sich im Wesentlichen nach der Höhe des Anteils einer Immobilie, die für die Sanierung aufgewendet wird. Dieser wird als sogenannter Modernisierungsanteil beschrieben. Ferner ist auch eine Abschreibung über die Altbausubstanz möglich. Die gesetzlichen Grundlagen, in denen die Rahmenbedingungen für die Denkmalabschreibung festgelegt sind, unterliegen dem Einkommensteuergesetz. Die entscheidenden Paragraphen dafür sind die Paragraphen §§ 7h und 7i EStG sowie der Paragraph 10 f EStG. Die ersten beiden Paragraphen regeln die Bedingungen für Kapitalanleger, der letzte die Regelung für Eigennutzer.

Kapitalanleger können in der ersten acht Jahren nach der Sanierung ihren Modernisierungsanteil in Höhe von neun Prozent abschreiben, in den darauffolgenden vier Jahren noch einmal mit sieben Prozent. Eigennutzer können über zehn Jahre lang neun Prozent des Sanierungsanteils absetzen, auch hier erstmals im Jahr der Fertigstellung. Die Höhe der Altbausubstanz hingegen richtet sich nach dem ursprünglichen Fertigstellungsdatum der Immobilie. Denkmalgeschützte Gebäude, die vor dem 1. Januar 1925 fertiggestellt wurden, können jährlich mit 2,5 Prozent der Anschaffungskosten abgeschrieben werden. Gebäude, die nach dem 31. Dezember 1924 errichtet wurden, können immerhin noch mit zwei Prozent der Anschaffungskosten steuerlich abgesetzt werden.

Von der Denkmalabschreibung profitieren können Besitzer von Immobilien, die als Ganzes oder als Teil eines Gebäudes als Baudenkmal nach den landesrechtlichen Vorschriften geschützt sind, oder Besitzer von Immobilien, die Teil eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes oder städtebaulichen Entwicklungsbereichs sind. Wichtig ist, dass das Gebäude vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen schon als Baudenkmal oder Teil des Sanierungsgebietes ausgewiesen worden ist.

Genauere Infos gibt es auf: profi-partner/denkmalabschreibung

 

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