Spanien: Kauf von Immobiliengesellschaften (Sharedeal) zukünftig nicht mehr von der Grunderwerbsteuer befreit
06. November 2012
Weitere Steuervergünstigungen beim Immobilienkauf gestrichen.
Minkner & Partner, eines der führenden Immobilienunternehmen Mallorcas (www.minkner.com) muss seinen Kunden zum Jahresende mitteilen, dass die spanische Regierung eine weitere Steuervergünstigung gestrichen hat, die den Immobilienkauf in Spanien teilweise verteuert. Mit dem Gesetz Ley 7/2012 vom 29. Oktober 2012 wurde die Möglichkeit der Befreiung von der Grunderwerbsteuer beim kauf von Gesellschaftsanteilen einer Immobilien-SL (GmbH) mit sofortiger Wirkung abgeschafft. Bisher galt folgende Rechtslage: Wollte man eine Immobilie kaufen, die im Eigentum einer S.L. stand, gab es zweierlei Möglichkeiten, nämlich den Asset-Deal – Immobilie wurde aus der S.L. heraus verkauft und den Share-Deal – Kauf von 100 % der Geschäftsanteile der Gesellschaft. Beim Asset-Deal hat der Immobilienkäufer auf den Kaufpreis 7 % - 10 % (je nach Kaufpreishöhe) zu zahlen. Dagegen war der Share-Deal unter Umständen von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn sich die Immobilie mehr als drei Jahre in der Gesellschaft befand und auf der Käuferseite keiner der Gesellschafter mehr als 50 % der Gesellschaftsanteile besaß. Deshalb war der Share-Deal ein beliebtes Modell, Immobilien ohne Zahlung der Grunderwerbsteuer zu kaufen oder zu verkaufen. Damit hat die S.L. als Steuersparmodell im wesentlichen ausgedient.
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