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Neues Verbraucherschutzgesetz gilt ab 01. Juni 2013 - Kein Verkauf, keine Vermietung ohne Energiepass!

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Bereits 2002 hatte das Europäische Parlament in Erfüllung des Kyoto-Protokolls eine Richtlinie zur Steigerung der Energieeffizienz (2002/91/CE) erlassen.

Nach der die Mitgliedsstaaten in nationalen Gesetzen festschreiben müssen, dass bei Verkauf und Vermietung von Gebäuden und Wohnungen vom Verkäufer / Vermieter ein Energiepass vorzulegen ist. Wenn auch spät, so hat Spanien diese Verpflichtung mit dem Königlichen Dekret RD 235/2013 im April dieses Jahres erfüllt.

Das Gesetz verpflichtet den Verkäufer / Vermieter eines Hauses oder einer Wohnung, bei Verkauf / Vermietung dem Käufer / Mieter einen Energiepass zu übergeben, dem der Käufer / Mieter entnehmen kann, wie Energieeffizienz die Immobilie ist. Diese Verpflichtung gilt ab 01. Juni 2013. Verstößt der Verkäufer / Vermieter gegen diese Pflicht, drohen empfindliche Bußgelder nach Art. 51 des Verbraucherschutzgesetzes (RDL 1/2007).

Ähnlich wie dies bereits für Haushaltsgeräte vorgeschrieben ist, gibt es Energieeffiziensstufen von grün bis rot (A – G), mittels derer man schnell erkennen kann, ob die Immobilie Energieeffizienz ist oder nicht. Die Energiestufe A (dunkelgrün) kann z.B. 85 % effizienter sein als die Energiestufe G (dunkelrot). Der Energieverbrauch wird im Zertifikat für den Wärme-, Kälte- und Lichtverbrauch angegeben, wobei sich die Klassifizierung A – G am CO2-Aussstoß orientiert. Neben der Angabe der Energieeffizienz enthält das Zertifikat auch Aussagen, wie und mit welcher Wirkung die nächste und übernächste Klassifizierung zu erreichen ist. Mittelfristig wird – so jedenfalls der politische Wille – ein Wettbewerb um die beste Energieeffizienz bei Gebäuden zwischen den Immobilienanbietern entstehen. Der Energiepass bietet in diesem Sinne eine wichtige Grundlage und Entscheidungshilfe bei anstehenden Sanierungen oder energiebezogenen baulichen oder anlagentechnischen Modernisierungen. Mit der Einführung des "Codigo Tecnico de Edificacion" CTE 2006 wurde bereits bei allen Neubauten Pflicht, mit dem Bauantrag ein Energiezertifikat auszustellen. Ab dem 29.09.2006 war dessen Vorlage zwingender Teil der Baugenehmigung. Wenn also Ihre Immobilie nach dem 29.09.2006 genehmigt wurde, wenden Sie sich bitte an Ihren Architekten, sollten Ihnen der Energiepass nicht übergeben worden sein. Das spanische Industrieministerium geht übrigens davon aus, dass 80 % der vor 2006 gebauten Häuser eine Energieeffizienz auf dem untersten Level "G" haben.

Der Energiepass ist 10 Jahre gültig und kann von Architekten, technischen Architekten (Aparejadores) und berechtigten Ingenieuren ausgestellt werden. Wenn Sie also Ihr Haus oder Ihre Wohnung demnächst verkaufen oder vermieten wollen, sollten Sie sich umgehend einen Energiepass für Ihre Immobilie ausstellen lassen. Um Ihnen dies zu erleichtern, haben wir das Team von CEMallorca, ein Zusammenschluss von national und international tätigen Baufachleuten mit umfassender Erfahrung bei Neubau, Sanierung und gutachterlicher Tätigkeit, gewinnen können, für die Immobilie unsere Kunden und anderer Interessierter, einen Energiepass zu erstellen. CEMallorca steht für gewissenhaft und mit Sachverstand erarbeitete Gutachten und Zertifikate, denn auch für einen Energieausweis gilt: Je exakter und umfangreicher die Daten Ihrer Immobilie erfasst werden, desto besser kann sie bewertet werden. Und … je besser die Energieeffizienzstufe, desto besser die Chancen, für Ihre Immobilie eine Käufer / Mieter zu finden, der auch einen angemessenen Preis zahlt. Und zuletzt: Was kostet der Energiepass? Sie können das für Ihre Immobilie aus der folgenden Tabelle ablesen:

Einfamilienhäuser:
bis 175m² bis 250m² bis 325m² bis 400m² bis 475m² bis 525m² ab 525m²
250,- € 300,- € 350,- € 400,- € 450,- € 500,- € auf Anfrage

Apartments:
bis 175m² bis 250m² bis 325m² bis 400m² ab 475m²
200,- € 250,- € 300,- € 350,- € 450,- €

Minkner & Partner empfiehlt Ihnen, sich – sollten Sie zu dem angesprochenen Personenkreis gehören – mit dem Zertifizierungsbüro unseres Vertrauens CE MALLORCA Zertifizierungsagentur für Energieausweise, Lars Höhne, Dipl.-Ing. Architekt AKH, COAIB Kontakt: + 34 660 709 679 - info@CEmallorca.com www.CEmallorca.com – in Verbindung zu setzen.

Siehe auch: www.minkner.com

 

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