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Neubau-Mietwohnungen steuerlich geltend machen

Privatleute, die kaufen und vermieten möchten, können bis zu fünf Prozent des Kaufpreises absetzen

Die Bundesregierung möchte private Investoren zum Bau bzw. Kauf neuer Mietwohnungen bewegen. Daher ist vor einiger Zeit in Paragraf 7b des Einkommensteuergesetzes (§ 7b EstG) eine Sonderabschreibung für die Herstellung neuer Mietwohnungen eingeführt worden. Zusätzlich können Privatleute die lineare Absetzung für Abnutzung von jährlich zwei Prozent in Anspruch nehmen.

Kaufen Privatleute in diesem Jahr eine Neubauwohnung und vermieten sie diese über zehn Jahre dauerhaft zu Wohnzwecken, können sie Geld sparen. "Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Wohnung tatsächlich erst in diesem Jahr fertiggestellt worden ist oder fertiggestellt wird", erklärt Sylvia Gairing, Vertriebsleiterin bei Marquardt Immobilien. "In den ersten vier Jahren nach der Anschaffung können Privatleute bis zu fünf Prozent der Kosten steuerfrei absetzen", so die Vertriebsleiterin - im genannten Beispiel noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres.

Allerdings müssen die Wohnungen gewisse Voraussetzungen erfüllen, damit Privatleute den Anspruch geltend machen können. Einige dieser sind: Die Wohnfläche muss mindestens 23 Quadratmeter betragen (Studenten- oder Seniorenwohnungen dürfen gegebenenfalls etwas kleiner sein). Außerdem muss es sich um abgeschlossene Wohnungen handeln, in denen die Führung eines selbstständigen Haushaltes möglich ist und in denen notwendige Nebenräume wie Küche, Bad und Toilette vorhanden sind. Darüber hinaus dürfen die abschreibungsfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen. Durch diese und weitere Voraussetzungen soll verhindert werden, dass Luxus-Neubauwohnungen entstehen, die keiner staatlichen Förderung bedürfen.

Auch Marquardt Immobilien leistet einen Beitrag zu bezahlbarem Mietwohnraum und bietet daher mietpreisgebundene und geförderte Wohnungen an, die in diesem Jahr fertiggestellt werden. Die erfahrenen Makler aus Herrenberg liefern Privatleuten, die eine solche Wohnung mit ihnen kaufen und diese für mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken vermieten möchten, unter der Telefonnummer (07032) 955 75 60 gerne weiterführende Informationen zum Thema.

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