Immobilienverkauf auf Rentenbasis von einem unabhängigen Experten prüfen lassen!
01. September 2021
Immer öfter tauchen Angebote zum Verkauf von Immobilien auf Rentenbasis auf. Eine genaue Prüfung der vielen Angebote ist dringend geboten!
Im Zeitalter der niedrigen Zinsen wissen ältere Verkäufer*innen oft nicht, wie sie das für das Haus oder die Wohnung erlöste Geld anlegen sollen. Oder sie erhalten aufgrund des Alters keinen Kredit von der Hausbank für notwendige Sanierungsmaßnahmen.Angebote mit dem Thema Leibrente oder Umkehrhypothek schießen daher wie Pilze aus dem Boden. Egal um welches Modell es sich handelt, es ist immer ein Immobilienverkauf auf Rentenbasis. Hier wird dem Verkäufer eine bestimmte Geldsumme zur Zahlung innerhalb eines bestimmten Zeitabschnittes versprochen, oft mit der Möglichkeit in dem betreffenden Haus oder der Wohnung wohnen zu bleiben. Inzwischen gibt es auch den sogenannten Teilverkauf.
Dabei sollte nicht vergessen werden, dass die Anbieter derartiger Modelle etwas verdienen wollen. Keiner arbeitet umsonst oder hat Geld zu verschenken. Darin ist per se nichts Verwerfliches zu sehen. Aber jeder Verkäufer einer Immobilie sollte das berücksichtigen. Wenn ein Verkäufer Wert darauf legt, in "seiner" Immobilie zu verbleiben und er dafür Geld ausgeben will, dann sind diese Modelle durchaus zu erwägen.
Stiftung Warentest und die Verbraucherzentrale Bayern raten Angebote zu angebotenen Modellen wie Leibrente und Umkehrhypothek sehr genau zu prüfen und mehrere Angebote einzuholen. Die Abweichungen sind teilweise enorm. Wenden Sie sich im Zweifel an einen unabhängigen Berater oder an die Verbraucherzentralen, rät der Immobilienexperte Günther Gültling.
Meistens ist aber der "normale" Verkauf der Immobilie aus finanzieller Sicht die bessere Variante.
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