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Die Rolle des Energieausweises für den Hausverkauf

Michael Lindenmayer über das neue Gebäudeenergiegesetz

Am 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Dieses enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden sowie zum Einsatz erneuerbarer Energien und macht Vorgaben zu Energieausweisen. Immobilienmakler Michael Lindenmayer informiert über die relevanten Themen für Immobilienverkäufer.

Ein Energieausweis ist schon länger für Wohngebäude verpflichtend. Mit dem neuen Gesetz muss dieser nun auch Auskunft über die Kohlendioxidemissionen eines Gebäudes und damit zur Klimawirkung geben.

"Ein Immobilienbesitzer, der verkaufen möchte, benötigt in jedem Fall schon zu Beginn des Verkaufsprozesses einen entsprechenden Energieausweis", erklärt der erfahrene Makler Michael Lindenmayer aus Leinfelden-Echterdingen. "Denn bereits im Inserat müssen bestimmte Daten genannt werden. Bei einem Besichtigungstermin ist dann der gesamte Energieausweis den Interessenten unaufgefordert vorzulegen. Ansonsten drohen hohe Bußgelder."

Welcher Energieausweis wird benötigt? Es gibt zwei Arten. Der bedarfsbasierte Ausweis stellt den generellen Energiebedarf dar und berücksichtigt dabei das individuelle Heizverhalten nicht. Der verbrauchsbasierte Ausweis beruht hingegen auf dem tatsächlichen Energieverbrauch. Immobilienexperten wie Michael Lindenmayer beraten ihre Kunden, welcher Energieausweis nötig ist und kümmern sich um die Beschaffung des passenden Ausweises. Außerdem übernehmen sie die gesamten Verkaufsaufgaben und bieten damit einen Rundum-Service.

Interessierte finden weitere Informationen zu diesem Thema, zu Immobilie verkaufen Ostfildern oder Haus verkaufen Filderstadt auf https://www.lindenmayer-immobilien.de.

 

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