Barrierefreiheit ist das Thema der Stunde. Allen Menschen ungehinderten Zugang zu öffentlichen Gebäuden zu ermöglichen, ist das Ziel.
Was barrierefrei wirklich bedeutet, kann wahrscheinlich nur ein Mensch verstehen. Der über die Jahrzehnte die Einschränkungen erlebt hat, die sich für Menschen mit Beeinträchtigungen auftun. Sei es ein öffentliches Schwimmbad, das für Rollstuhlfahrer ungeeignet ist, ein Amt, in dem sich Blinde nicht zurechtfinden können oder ein Bahnhof, in dem man ungeheure Umwege auf sich nehmen muss, wenn man keine Stufen steigen kann. Gegen all diese Hürden wird nun vorgegangen, Barrierefreiheit ist in Österreich bereits Pflicht.Neben geeigneten Zugängen für Gehbeeinträchtigte oder Unterstützung für Gehörlose sind nun auch barrierefreie Leitsysteme Pflicht, damit finden sich auch Menschen mit Sehbeeinträchtigungen problemlos zurecht. Dies gilt allerdings nur, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Barrierefreie Schilder und taktile Leitsysteme müssen korrekt platziert werden und gewisse Normen und Anforderungen erfüllen, damit sich die betroffenen Personen ohne fremde Hilfe frei bewegen können.
Um dies erfüllen zu können, gibt es verschiedenste Systeme und Ausführungen. Taktile Handlaufschilder ermöglichen es, auch ohne Sehkraft festzustellen, in welcher Etage man sich befindet und wo sich welche Abteilung oder welches Büro befindet. Taktile Bodenleitysteme sind Leitsysteme, die es Menschen mit Sehbeeinträchtigungen ermöglichen, über Bodenstreifen oder Noppen am Boden den richtigen Weg zu finden.
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