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Außergerichtliche Streitbeilegung: Welcher Ausbildungsstandard gilt in der deutschen Baubranche?

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BVM Bauvertragsmanagement GmbH und DGA-Bau Deutsche Gesellschaft für Außergerichtliche Streitbeilegung in der Bau- und Immobilienwirtschaft setzen auf hohe Qualität bei der Streitlöser-Ausbildung.

Planen und Bauen sind strukturell besonders streit- und konfliktanfällig. Und die Streitintensität hat infolge eines Rekordniveaus bei Baupreissteigerungen, Lieferengpässen und Fachkräftemangel erheblich zugenommen.

Durch diese Konflikte geht der Branche Effizienz verloren, die sich auf die Personalbindung und den Ressourcenverbrauch auswirkt. Ein besserer Umgang mit Konflikten liefert einen wesentlichen Beitrag, um die Leistungsfähigkeit der Branche zu steigern und sie wieder attraktiver für Fachkräfte machen.

-> Lehrgang Streitlöser DGA-Bau-Zert®

Die Fortbildung zum Streitlöser DGA-Bau-Zert® für die Bau- und Immobilienwirtschaft hat sich nach 6 Lehrgängen bewährt. Für die Zertifizierung müssen Teilnehmende mindestens fünf Jahre in Führungspositionen im Bauwesen gearbeitet haben, z.B. als:

- Führungskräfte im Bauwesen, Vertreter von öffentlichen und gewerblichen Auftraggebern, Projektleiter, Projektsteuerer, ö.b.u.v. Bausachverständige
- Architekten, Ingenieure und Betriebswirte mit mindestens 5-jähriger Projekterfahrung
- Juristen mit mindestens 5-jähriger baurechtlicher Praxiserfahrung, Fachanwälte für
Bau- und Architektenrecht, Richter und Richter a.D.

Die Experten der BVM und DGA-Bau vermitteln Grundlagen und Verfahrenstechniken der Außergerichtlichen Streitbeilegung (ADR-Verfahren) sowie Verhandlungs- und Konfliktkompetenzen als:

- Konfliktmanager,
- Baumediator,
- Schlichter,
- Adjudikator,
- Schiedsgutachter oder
- Schiedsrichter

-> Wie werden das Vertrauen in und die Leistungsqualität der Streitlöser DGA-Bau-Zert® sichergestellt?

Der Ausbildungsstandard setzt mindestens 135 Zeitstunden voraus:

- drei Tage Bearbeitung baubetrieblicher/bauwirtschaftlicher Konflikte und Konfliktlösungsansätze in der Bauplanung, der Bauausführung und im Bauprojektmanagement,
- drei Tage Behandlung baurechtlicher Konflikte und Konfliktlösungsansätze im Bauvertragsrecht nach VOB/B und BGB, im Architekten- und Ingenieurrecht und HOAI,
- neun Tage Verhandlungstechniken und mediative Kompetenzen für Streitlöser und Baumediatoren.

Der erfolgreiche Abschluss des Ausbildungslehrgangs umfasst eine praktische Prüfung eines Praxisfalles sowie eine Seminararbeit mit Präsentation zu einem Fallbeispiel, das im Anschluss zur Supervision eingereicht werden kann.

Die Ausbildung führen Experten mit Fokus auf der Bauwissenschaft durch:
- fünf Baujuristen,
- drei Professoren für Baubetrieb, Baumanagement und Bauwirtschaft,
- ein Versicherungsconsultant für Architekten und Ingenieure,
- neun Wirtschaftsmediator:innen.

-> Wie werden Akzeptanz und Verständnis der ADR-Verfahren auf Nutzerseite gefördert?

Das Vertrauen in die Außergerichtliche Streitbeilegung als Konfliktlösungsmethode wird gestärkt, weil Streitlöser:innen DGA-Bau-Zert® für die Bau- und Immobilienwirtschaft

- die Branche kennen und den Konflikt rasch verstehen,
- das Konfliktpotenzial rechtzeitig einschätzen und eine Konflikteskalation vermeiden,
- je nach Konfliktfall ein passendes Konfliktlösungsverfahren auswählen,
- in der Bauwirtschaft vorkommende "tiefe und heiße Konflikte" in einem strukturierten Verfahren bearbeiten,
- Leitlinien für die Rechtfertigung bzw. Implementierung von ADR-Verfahren (Haushaltsrecht, Vergaberecht, vertragliche Verankerung) bei öffentlichen und gewerblichen Auftraggebern kennen.

Der BVM und DGA-Bau ist es wichtig, dass die Streitlöser DGA-Bau-Zert® auch schwierige Konfliktfälle mithilfe mediativer Kompetenzen als Projektleiter selbst erfolgreich lösen können. In anderen Fällen helfen sie als neutraler Dritter den Streitparteien bei der Konfliktlösung und führen strukturiert ein Streitbeilegungsverfahren durch. Die Wahl des Verfahrens hängt vom Grad der Eskalation der Baustreitigkeit ab.

-> Welche Vorteile bieten ADR-Verfahren in der Bau- und Immobilienwirtschaft?

Entstehende Konflikte eskalieren oft, anstatt gelöst zu werden. Mechanismen der außergerichtlichen Streitbeilegung können zu einer kosten- und termingerechten Projektabwicklung beitragen. In den Verträgen mit den Projektbeteiligten sollen interne und externe Konfliktlösungsmechanismen deshalb häufiger verankert werden.

Dieses Erfordernis wurde bereits im Leitfaden des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur vom 21.03.2018 verankert. Der Leitfaden liefert konkrete Handlungsanleitungen zur Umsetzung der Empfehlungen der Reformkommission zum Bau von Großprojekten. Dort wird explizit festgestellt, dass streitige Auseinandersetzungen in Bauprojekten viel Zeit, Geld und Kapazitäten der Vertragsparteien in Anspruch nehmen. Die Einschaltung ordentlicher Gerichte im Konfliktfall wird häufig nicht als befriedigende Lösung empfunden, weil die Verfahren sehr lange dauern und mit hohen Kosten verbunden sind.

Der Leitfaden kann beim Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur online abgerufen werden. Die Hinweise darin sind nicht nur bei Großprojekten anwendbar. Sie können von allen am Bau Beteiligten umgesetzt werden und dienen der Optimierung aller Bauvorhaben jeder Größenordnung.

-> Verfahrensordnungen für Mediation - auch für öffentliche Bauherren

Verfahrensordnungen für Mediation, Schlichtung und Adjudikation sollen auch für öffentliche Bauherren und ihre Vertragspartner erarbeitet werden, um die jeweils geeigneten Instrumente der Außergerichtlichen Streitbeilegung auszuwählen. Das Suchen von Win-win-Lösungen soll - unter Berücksichtigung finanzieller und sonstiger Interessen aller Beteiligten - grundsätzlich im Fokus stehen.

Die jüngere Marktentwicklung in der Bau- und Immobilienwirtschaft bestätigt die Notwendigkeit zum Umdenken. Die Abwicklung von Bauprojekten nach "Gutsherrenart" bzw. aus der Position der überlegenen Macht durch Bauherren ist kaum noch erfolgreich. Auftragnehmer meiden solche Bauprojekte oder versehen ihre Angebote mit beträchtlichen Risikozuschlägen in der Kalkulation.

-> Gibt es eine Qualifizierung zum Zertifizierten Mediator - Wirtschaftsmediation?

Die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) schreibt 120 Stunden für den Titel "Zertifizierte/r Mediator:in" vor. Die BVM Streitlöser-Ausbildung kann dahingehend erweitert werden: Wer die Qualifikation als Zertifizierter Mediator - Wirtschaftsmediation zusätzlich erwerben möchte, belegt ein weiteres Modul zur Vertiefung der Mediations- und Verhandlungstechniken.

Die weiterführende Mediationsausbildung der BVM umfasst 45 Stunden. Insgesamt belegen Teilnehmende bei der Ausbildung zum Streitlöser DGA-Bau-Zert® inklusive Upgrade zum Wirtschaftsmediator 185 Unterrichtseinheiten. Damit überschreiten die Absolventen die gesetzlichen Mindestanforderungen des Zertifizierten Mediators bei Weiten. Die Erweiterung stellt sicher, dass sie auch für schwierige Mediationsfälle aus der Bauwirtschaft qualifiziert sind. Die Zusatzqualifikation endet nach der Einzelsupervision eines real supervidierten Mediationsfalles.

Zertifizierte Mediator:innen müssen nach Abschluss der Ausbildung gemäß § 4 der ZMediatAusbV regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen besuchen, und zwar 40 Stunden innerhalb von vier Jahren.

 

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