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Schwarzarbeit bei Betreuung in häuslicher Gemeinschaft ist kein Kavaliersdelikt

Stefan Lux ist Geschäftsführer der SHD Seniorenhilfe Dortmund. Stefan Lux ist Geschäftsführer der SHD Seniorenhilfe Dortmund.

Schätzungen gehen aktuell von etwa 600.000 Fällen von Schwarzarbeit in der häuslichen Seniorenbetreuung aus. Seniorinnen und Senioren sollten eine Agentur rechtssicherem Betreuungsmodell auswählen.

Schwarzarbeit ist in Deutschland ein großes Problem. "Im Jahr 2021 ermittelte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) des deutschen Zolls eine Schadenssumme durch Schwarzarbeit in Höhe von rund 789,7 Millionen Euro. Dabei entspricht die Summe lediglich dem im Rahmen der eingeleiteten Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren durch die Behörde errechneten Schaden. Die Dunkelziffer des finanziellen Schadens für den deutschen Staat ist wesentlich höher", heißt es bei Statista.com.

"Auch in der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft findet Schwarzarbeit regelmäßig statt. Das ist dann der Fall, wenn ausländische Betreuungskräfte mit einem Verstoß gegen das Steuer- und Sozialversicherungsrecht, unter der Umgehung von Mitteilungspflichten gegenüber den Behörden und Sozialträgern oder ohne Gewerbeanmeldung in einem Haushalt tätig werden. Kurzum: Bei Betreuung in Schwarzarbeit wird bei der Absicherung und bei der offiziellen Anmeldung der Betreuungskräfte getrickst", sagt Stefan Lux. Der Unternehmer führt die SHD Seniorenhilfe Dortmund und SHD Seniorenhilfe Rhein-Nahe, die an Rhein und Ruhr, am Niederrhein, in Westfalen und in der Region Rhein-Nahe für Senioren Betreuungskräfte für sogenannte 24-Stunden-Seniorenbetreuung (korrekt: Betreuung in häuslicher Gemeinschaft) zur Verfügung stellen. Zugleich arbeitet er im Vorstand des Branchenverbandes VHBP - Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. als stellvertretender Vorsitzender mit.

Er erklärt weiter: "Damit hängt die illegale Beschäftigung eng zusammen. Diese übt beispielsweise aus, wer Personen aus dem Ausland als Arbeitgeber unerlaubt beschäftigt oder als Entleiher unerlaubt tätig werden lässt. Ebenso setzen sich auch ausländische Arbeitskräfte dem Vorwurf der illegalen Beschäftigung aus, wenn sie unerlaubt eine Erwerbstätigkeit ausüben." Die Strafen reichen von hohen Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro bis hin zu Freiheitsstrafen. von bis zu zehn Jahren. Auch Arbeitnehmerinnen oder Selbstständigen drohen bei Schwarzarbeit diese drakonischen Strafen. Schwarzarbeit ist also kein Kavaliersdelikt und wird von den Behörden aktiv verfolgt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit und die Strafverfolgungsbehörden sind nicht zu Späßen aufgelegt. Es sollte grundsätzlich klar sein, dass ein unangemeldeter Zustand der Betreuungsperson immer den Vorwurf der Schwarzarbeit nach sich ziehen kann."

Das Problem: Schätzungen gehen aktuell von etwa 600.000 Fällen von Schwarzarbeit in der häuslichen Seniorenbetreuung aus. Das sind etwa 90 Prozent der Betreuungspersonen in Deutschland. Das liegt laut Stefan Lux auch daran, dass keine belastbaren rechtlichen Regeln in der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft existieren, sodass sich viele Seniorinnen und Senioren und deren Betreuungspersonen in einer Grauzone befinden. Der Schritt in die Schwarzarbeit ist sehr kurz und gefährlich. Die Lösung: "Die Live-In-Betreuung, wie wir und einige andere Unternehmen in Deutschland sie anbieten, meint, dass die Betreuungskraft gemeinsam mit dem zu betreuenden Pflegebedürftigen unter einem Dach lebt und zeitlich nach Absprache zur Verfügung steht. Das deutsche und auch das europäische Arbeitsrecht ist im aktuellen Zustand mit dem Konzept der Live-In-Pflege nicht vereinbar! Und die neue Regierung verheißt wenig Anlass zur Hoffnung, dass sich etwas für betreuungsbedürftige Personen und Betreuungspersonen ändert."

Stefan Lux bestätigt, dass vor allem das Freie-Mitarbeiter-Modell derzeit für Betreuungspersonen aus dem EU-Ausland die beste Lösung darstelle. Diese würden in dem Modell von einer Agentur entsandt und sind arbeitnehmerähnlich in den Herkunftsländern sozialversichert oder hätten in Deutschland ein Gewerbe angemeldet. "In diesem Fall erbringen die Betreuungspersonen die Betreuungsdienstleistungen dann als selbstständige Unternehmer auf eigenen Namen und eigene Rechnung. Selbständige unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht in Deutschland. Das ist das führende Modell am Markt, das weitgehende Flexibilität für beide Seiten erlaubt und die rechtlichen Implikationen im Betreuungsverhältnis absichert."

Der SHD-Geschäftsführer rät dazu, dass Seniorinnen und Senioren nur eine Agentur auswählen sollten, die ein rechtssicheres Betreuungsmodell garantieren könnten. So sei es bei Betreuungspersonen aus dem Nicht-EU-Ausland, zum Beispiel aus der Ukraine, Weißrussland und Georgien, der Fall, dass deren Beschäftigung illegal sei. "Deren Dienst werden oft zu sehr günstigen Preisen angeboten. Das kann schnell großen Ärger mit dem Zoll geben, sodass wir, auch im Einklang mit dem VHBP, dringend dazu raten, Betreuungspersonen aus diesen Herkunftsländern nicht einzusetzen. Wir arbeiten ausschließlich mit EU-Betreuungspersonen zusammen."

 

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