Pflegeberatung - Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld
23. August 2022
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 2 bis 5 sind dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch nach §37 Abs. 3 SGB XI wahrzunehmen.
Die Statistik zeigt: Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland nimmt seit Jahren weiter zu. Dabei wird ein Großteil der Pflegebedürftigen im eigenen Zuhause von Angehörigen versorgt. Um die Pflege in häuslicher Umgebung zu erleichtern, gewährt sowohl die gesetzliche als auch die private Pflegekasse Pflegegeld. Eine finanzielle Unterstützung, deren Höhe vom anerkannten Pflegegrad abhängig ist und nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn halb- bzw. vierteljährlich eine Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI erfolgt. Ob in Ratzeburg, Lübeck, Hamburg, Schwerin oder Umgebung: Als ein von den Kranken- und Pflegekassen zugelassener Pflegedienst steht Pflegeliebling (https://www.pflegeliebling.de/) Pflegebedürftigen mit umfassenden Beratungsleistungen zur Seite und informiert mit dem nötigen Wissen im Detail über die durch die fortwährende Corona-Pandemie bedingten Gesetzesänderungen und aktuell geltenden Regeln.Die Gesetzesänderungen im Überblick
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 2 bis 5 sind dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI (https://www.pflegeliebling.de/leistungen/pflegeberatung/) wahrzunehmen. Erfolgen diese Gespräche nicht, so ist die Pflegekasse dazu befugt, die Höhe des Pflegegeldes um bis zu 50 Prozent zu reduzieren oder gar vollständig zu streichen. Konnten die obligatorischen Beratungsgespräche aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 30. Juni 2022 noch telefonisch durchgeführt werden, müssen sie seit dem 01. Juli 2022 wieder durch Hausbesuche vor Ort erfolgen - das bedeutet bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person ist es in der Zeit vom 01. Juli 2022 bis 30. Juni 2024 jedoch möglich, jedes zweite Beratungsgespräch als Videogespräch zu gestalten. Auch im Hinblick auf die Pflegehilfsmittel ergeben sich Änderungen. Wurden bis zum 31. Dezember 2021 Zuschüsse in Höhe von 60 Euro pro Monat gezahlt, so liegt der maximale Erstattungsbetrag für Pflegehilfsmittel nun nur noch bei monatlich 40 Euro.
Pflegeliebling - der Alltag in besten Händen
Pflegeliebling (https://www.pflegeliebling.de/) hält einen bunten Strauß an Leistungen bereit, die das tägliche Leben erleichtern. Persönliche Zuwendung und eine liebevolle Betreuung: Bei Pflegeliebling dürfen junge und ältere Pflegebedürftige sowie deren Angehörige den Alltag in besten Händen wissen - ob in Ratzeburg, Lübeck, Hamburg, Schwerin oder Umgebung. Mit viel Zeit und Verlässlichkeit unterstützt der Pflegedienst die Pflege in den eigenen vier Wänden und hält für jede Pflegesituation die passenden Betreuungs- und Entlastungsleistungen bereit. Darüber hinaus steht Pflegeliebling Pflegebedürftigen und deren Angehörigen bei allen Fragen rund um die komplexen Themenbereiche der Pflege zur Verfügung - immer auf Augenhöhe und mit viel Herz und Empathie.
Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.