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Gesundheitswesen/Wellness

Mit dem ZEQ-Rechner die Refinanzierung der Erlösausfälle berechnen

ZEQ-COVID-19 Refinanzierungsrechner ZEQ-COVID-19 Refinanzierungsrechner

Mannheim, 06.04.2020 - ZEQ entwickelt COVID-19 Refinanzierungsrechner für die Berechnung der Refinanzierung von Erlösausfällen.

Das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz soll Einnahmeausfälle aufgrund der Freihaltung von Ressourcen für COVID-19-Patienten in den Kliniken kompensieren und deren Liquidität sichern. Die Komplexität des Erlösspektrums deutscher Krankenhäuser lässt befürchten, dass die Leistungen aus dem Gesetz hierfür nicht ausreichen werden. ZEQ stellt nun ein Tool zur Verfügung, mit denen Krankenhaus-Geschäftsführer die finanziellen Auswirkungen der Pandemie für ihre Einrichtung berechnen können.

Viele Krankenhäuser in Deutschland halten zur Zeit Ressourcen für die prognostizierte Zunahme an COVID-19-Erkrankten frei. Dies ist einerseits ein Beleg für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens in Krisenzeiten. Andererseits entgehen den Kliniken täglich umfangreiche Erlöse - u. a. aus elektiven Operationen, die auf unbestimmte Zeit verschoben werden müssen. Hieraus ergeben sich für die betriebswirtschaftlich Verantwortlichen Unsicherheiten bezüglich der Ergebnisentwicklung.

Mit dem COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetz hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um die Krankenhäuser bei der Bewältigung der Pandemie wirtschaftlich zu unterstützen. Im Sinne der Liquiditäts- und Ergebnissicherung stehen Krankenhausgeschäftsführer nun vor der Aufgabe, die Auswirkung der gesetzlichen Refinanzierungselemente für die eigene Klinik zu bewerten und bei nicht ausreichender Refinanzierung Hinweise zur Optimierung der Instrumente politisch zu formulieren.
Um diesen Prozess zu unterstützen, hat ZEQ einen COVID-19 Refinanzierungsrechner entwickelt und stellt diesen kostenlos auf der Seite zeq.de/covid-19.html zur Verfügung. Dabei liegt der Schwerpunkt des Tools auf der Berechnung der Ausgleichszahlungen für Einnahmeausfälle. Zudem wird die Aufstockung des vorläufigen Pflegeentgeltwertes ab dem 01.04.2020 in die Berechnung einbezogen.

Nachdem der ZEQ-Szenariorechner bereits seit mehreren Wochen die Ressourcenplanungen in den deutschen Kliniken unterstützt, erhalten Krankenhausentscheider mit dem ZEQ-COVID-19 Refinanzierungsrechner nun auch ein Tool zur betriebswirtschaftlichen Steuerung in der Krise.

 

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