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Gesundheitswesen/Wellness

Lehrer werden mit guten Aussichten: Referendare und Gesundheitsvorsorge

Immer häufiger ist in den Medien die Rede vom Lehrermangel an Schulen und Ausbildungsstätten der Bundesrepublik.

Wo allerdings wie viele Lehrkräfte fehlen ist in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich, da nach wie vor Bildung in die politische Verantwortung der Landesregierungen fällt. Allerdings kann dieser Trend auch bedeuten, dass alle, die sich für einen Lehrberuf interessieren oder schon auf dem Weg sind, Lehrerinnen und Lehrer zu werden, gute Aussichten auf eine langfristige und gute Beschäftigung haben. Besonders in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern sowie den Disziplinen rund um Technik und Informatik mangelt es den deutschen Schulen vielerorts an gut ausgebildeten Lehrtalenten. Damit der Beruf als Lehrerin oder Lehrer attraktiver wird, gibt es vielfältige staatliche Initiativen. Aber besonders die Möglichkeit, auch angehenden Lehrkräften und Referendaren die Vorzüge der Verbeamtung öfter anzubieten, kann die Lehrberufe wesentlich attraktiver machen. Denn vor allem in Sachen Gesundheitsversorgung ist die Verbeamtung durch die staatliche Beihilfe eine gute Angelegenheit.

Beihilfe im Referendariat: Wer von der Beihilfe wie profitieren kann

Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen und anderen Ausbildungsstätten, die verbeamtet werden, können von den Fürsorgeleistungen ihres Dienstherrn profitieren. Denn der Staat verpflichtet sich, lebenslang für seine Beamten zu sorgen: Mit der sogenannten Beihilfe wurde ein staatliches System der Gesundheitsversorgung für Beamte geschaffen, das Beamte, die medizinische Behandlungen und andere gesundheitliche Leistung in Anspruch nehmen, finanziell unterstützt. Den Anspruch auf Beihilfe haben dabei nicht nur vollständige Beamte, sondern auch die sogenannten Beamten auf Probe und die Beamten auf Widerruf. Oft werden nämlich Beamten-Einsteiger, wie beispielsweise Referendare, nicht sofort vollständig verbeamtet, sondern müssen eine bestimmte Probezeit absolvieren. Allerdings erhalten auch Referendare vom ersten Tag ihres Status als Beamte auf Probe den vollen Anspruch auf die Beihilfe. Wenn also Referendare eine medizinische Behandlung benötigen, können sie durch die Beihilfe bis zu 80% der Kosten für die Gesundheitsleistungen decken. Die Referendare gehen dabei in Vorleistung und erhalten nach Einsendung ihrer Rechnungen den betreffenden Betrag zurück. Die Höhe des prozentualen Anteils, den die Beihilfe übernimmt, richtet sich nach dem Bundesland und dem Familienstand des Referendars. Denn auch die Ehepartner und die Kinder von verbeamteten Referendaren und angehenden Lehrern, die Beamte auf Probe sind, erhalten den Anspruch auf Beihilfe.

Thema Krankenversicherung: So sichern sich Referendare am besten rundum ab

Wenn also angehende Lehrerinnen und Lehrer mit dem Eintritt ins Referendariat ihre Ausbildung langsam beenden und gleichzeitig mit der Verbeamtung ihre Lehrkarriere starten, können sie schon vom ersten Tag ihrer neuen Beschäftigung von den Vorzügen der staatlichen Fürsorge profitieren. Allerdings gibt es eine entscheidende Wahl für alle frischen Beamten zu treffen: Die Krankenversicherung. Denn die Beihilfe unterscheidet sich maßgeblich von der Gesundheitsabsicherung in der freien Wirtschaft. Denn während Arbeitnehmer durch den gesetzlich festgelegten Arbeitgeberanteil ihre monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung etwa halbieren können, erhalten Beamte mit der Beihilfe keinen Anteil zu ihren Versicherungsbeiträgen. Referendare mit Beamtenstatus müssen also beispielsweise den vollen Betrag ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen, statt nur den Anteil, den ein Arbeitgeber nicht übernimmt. Daher empfiehlt es sich für angehende Beamte bzw. angehende Lehrkräfte besonders, über einen Versicherungswechsel nachzudenken und sich vor allem die Angebote der privaten Versicherer genau anzusehen. Einige Online-Anbieter, wie beispielsweise beamten-infoportal.de, bieten solche Versicherungsvergleiche für spezielle Berufsgruppen wie etwa Lehrerinnen und Lehrer sowie Referendare an. Unter den Angeboten privater Krankenversicherungen lassen sich wahrscheinlich einige hervorragende Möglichkeiten finden, wie auch schon Referendare mit angehendem Beamtenstatus ihre Beihilfe vorteilhaft ergänzen können. Hilfreich dabei ist die flexible Gestaltung der privaten Versicherer. Private Krankenversicherungen müssen nicht dem gesetzlichen Leistungs- und Beitragskatalog folgen und können somit genau auf die Verhältnisse von jungen Lehrern und frischen Beamten zugeschnitten werden. Durch die Beihilfe übernimmt der Dienstherr ja schon einen großen Anteil an Kosten für medizinische Behandlung. Daher müssen die privaten Versicherer nur noch die Restkosten tragen, die nach Abzug der Beihilfe übrigbleiben. Deshalb lassen sich auch die Leistungen, die die Versicherung übernimmt, umfangreicher gestalten, als bei gesetzlichen Krankenkassen. Und schließlich sparen Referendare dadurch auch an den Kosten für ihre Versicherung.

 

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