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Gesundheitswesen/Wellness

hoerwelt.net: Die Kosten für Hörgeräte werden zum Großteil von der Krankenkasse übernommen.

Wenn gesetzlich Versicherte ein Hörgerät benötigen, muss die Krankenkasse einen Festbetrag übernehmen.

Seit November 2013 gelten neue Festbeträge für die Bezuschussung von Hörgeräten. Schwerhörige erhalten einen maximalen Beitrag von 733.59 EUR, ist jemand nahezu taub, wird ein Zuschuss von maximal 786.86 EUR gewährt. Liegt eine beidseitige Hörminderung vor, so wird für das zweite Hörgerät ebenfalls der Festbetrag von der Krankenkasse bezahlt. Hörgeräteakustiker sind gesetzlich verpflichtet, wenigstens ein Gerät ohne Zuzahlung anzubieten. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass jeder Mensch auch bei Umgebungsgeräuschen an Konversationen teilnehmen kann.

Welche Hörgeräte gibt es ohne Zuzahlung?

Für Hörgeräte ohne Zuzahlung gibt es einen technischen Mindeststandard. Die Geräte müssen mindestens über 4 Frequenzbereiche verfügen und Rückkopplungen unterdrücken. Umgebungsgeräusche müssen vermindert werden und das Hörgerät muss mindestens 3 Programme zur individuellen Abstimmung haben. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Hörgeräteakustiker und der Krankenkasse. Damit die Krankenkassen die Kosten übernehmen, muss eine Verordnung durch einen Facharzt für Hals-Nasen-Ohren vorliegen. Der Hörverlust muss im Bereich von 500 und 3.000 Hertz bei mind. 30dB auf dem besseren Ohr liegen, bei einer einseitigen Hörminderung müssen mindestens zwei Frequenzen von 30dB vorliegen. Privatversicherte erhalten die im persönlichen Vertrag festgelegten Beträge. In diesem Fall ist es aber empfehlenswert, vor dem Kauf mit der privaten Kasse in Kontakt zu treten bzw. einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Weitere Informationen über die verschiedenen Hörgeräte und die Zuzahlungen bzw. Übernahmen der Krankenkasse erhalten Interessenten auf der Webseite.

 

Hörgerät Hörgeräte Krankenkasse

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