Hörgeräte Neuversorgung nach 6 Jahren werden von der Krankenkasse übernommen
Hörminderungen sind ein schleichender Prozess, der zu Beginn gar nicht bemerkt wird. Liegt eine spürbare Hörminderung vor, sollte ein Hörtest beim HNO oder Hörgeräteakustiker durchgeführt werden. Die heutigen Hörgeräte beinhalten modernste Technik, eine regelmäßige Nachjustierung erfolgt kostenlos beim Hörgeräteakustiker. Aufgrund der Vielzahl an zur Verfügung stehenden Hörgeräten ist es sinnvoll, vor dem Kauf eines Hörsystems erst einmal zur Probe in gewohnter Umgebung zu testen.Zahlt die Krankenkasse ein neues Hörgerät?
Wird ein Hörgerät aus medizinischen Gründen benötigt, übernehmen gesetzliche Krankenkasse einen festgesetzten Höchstbetrag, der maximal 733,59 Euro beträgt. Schwerhörige, die an Taubheit grenzend sind, erhalten einen Zuschuss von maximal 786,86. Hörgeräteakustiker sind verpflichtet, ein passendes Hörgerät ohne Zuzahlung anzubieten. Hiermit wird sichergestellt, dass Menschen mit einer Hörminderung auch in größeren Menschenmengen und bei lauten Umgebungsgeräuschen noch gut Hören können. Pro Jahr betragen die Betriebsstunden bei einem regelmäßigen Tragen rund 5.000 Betriebsstunden. Zieht man eventuelle Veränderungen und technische Neuheiten in Betracht, sollte man sich nach rund 6 Jahren ein neues Hörgerät zulegen. Nach dieser Zeitspanne hat man einen neuen Anspruch auf die Leistung der Krankenkasse.
Weitere Informationen über die verschiedenen Hörgeräte und die Zuzahlungen bzw. Übernahmen der Krankenkasse erhalten Interessenten auf der Webseite.
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