Gefährlicher Alltag Behandlungsfehler? Wie sich Patienten schützen können
22. Juli 2013
Die Diskussion um Behandlungsfehler in Deutschland ebbt nicht ab. Jeder
konnte in letzter Zeit die Schlagzeilen verfolgen.
sich Patienten erhoffen. Dennoch ist ausbleibender Erfolg einer Therapie nicht
gleichbedeutend mit einem Behandlungsfehler.
Ein Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn ein Patient aufgrund ärztlicher
Sorgfaltspflichtverletzung Schaden erleidet. Laut Bundesärztekammer gehört
dazu auch eine mangelnde Risikoaufklärung durch den behandelnden Arzt.
An der Stelle können Patienten aber auch selbst aktiv werden und der eigenen
Verunsicherung entgegenwirken. Ausführliche Information und Aufklärung ist der
beste Weg, um Behandlungsfehler zu vermeiden. Das bestätigte auch Elisabeth
Goetz von der Unabhängigen Patientenberatung Bremen in einer Pressemitteilung
der Bundesärztekammer. Laut Goetz gehe es selbst Betroffenen nicht hauptsächlich
um finanziellen Ausgleich, sondern um eine offene Kommunikation. "Wir erleben
in unserer Arbeit täglich, wie verzweifelt Patienten sind, die ihre Situation nicht
überblicken können und wie erleichtert und positiv sie dann auf unsere schnelle,
unkomplizierte und leicht verständliche Art der Kommunikation reagieren", so
Dr. Jan-Christoph Loh, Geschäftsführer von Medexo – Medizinische Experten Online.
Er verrät hierzu auch fünf Tipps, wie Sie sich selbst qualifiziert informieren und für
eine offene Kommunikation sorgen, um Behandlungsfehlern vorbeugend entgegen
zu wirken:
1. Informieren Sie sich – aber an der richtigen Stelle: die eigenen Symptome zu
googeln ersetzt keine qualifiziert Beratung. Die Unabhängige Patientenberatung
Deutschland ist unter einer kostenlosen Telefonnummer (0800 0 11 77 22)
erreichbar, führt auch eine Online-Beratung durch
(www.unabhaengige-patientenberatung.de) und vermittelt auf Wunsch einen
Berater in Ihrer Nähe.
2. Suchen Sie einen Spezialisten auf. In der Regel ist Ihr Hausarzt der erste
Ansprechpartner, denn er kennt Sie und Ihre Krankengeschichte. Doch wenn es
um spezielle medizinische Fragen geht, sollte er Sie zum Facharzt überweisen.
Die Bundesärztekammer bietet eine Online-Arztsuche (www.bundesaerztekammer.de),
die Sie bei der Suche nach einem geeigneten Spezialisten unterstützt.
3. Informieren Sie den Arzt über sich – gerade für einen Facharzt, der Sie noch nicht
kennt, ist das sehr wichtig. Erklären Sie Ihre Beschwerden, seit wann diese bestehen
und auch was Ihnen Linderung bringt. Informieren Sie den Arzt über vorherige
Erkrankungen, Behandlungen und Therapien. Nennen Sie alle Medikamente, die Sie
einnehmen, auch solche, die Sie rezeptfrei gekauft haben. Empfehlenswert ist, sich
vorher alles zu notieren oder sogar eine Vertrauensperson mitzunehmen. Die
Patientenuniversität der Medizinischen Hochschule Hannover bietet zahlreiche
Informationen und auch eine Checkliste zur optimalen Vorbereitung Ihres Arztgespräches
(www.patienten-universitaet.de).
4. Holen Sie eine zweite Meinung ein. Kein verantwortungsvoller Arzt wird darauf bestehen,
dass seine Meinung allein richtig ist. Eine Zweitmeinung kann helfen, Bedenken
hinsichtlich einer vorgeschlagenen Behandlung auszuräumen. Da dabei noch einmal
fachkundig alle Ereignisse aus einem anderen Blickwinkel eingeschätzt werden, können
so auch Fehler vermieden werden. Medexo bietet Ihnen die Möglichkeit, eine medizinische
Zweitmeinung von führenden Spezialisten über das Internet einzuholen (www.medexo.com).
Die Unabhängigkeit der Zweitmeinung wird garantiert, da die Weiterbehandlung durch
den mit der Beurteilung betrauten Experten grundsätzlich ausgeschlossen ist.
5. Holen Sie sich Rat bei Ihrer Krankenkasse. Ihre Krankenkasse ist Ihr persönlicher
Experte, der Sie sowohl vorab als auch beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler
beraten kann. Ihre Krankenkasse bespricht mit Ihnen alle Fakten zum vermuteten
Behandlungsfehler und fordert auf Wunsch alle Behandlungsunterlagen bei Ärzten
und Krankenhäusern an. Sie hilft Ihnen bei außergerichtlicher Streitschlichtung
und vermittelt Ansprechpartner in den Verbraucherzentralen und den Gutachter- und
Schlichtungsstellen der Ärztekammern. Ebenso können Sie die Informationen des
Medizinischen Dienstes der Krankenkassen nutzen (www.mdk.de).
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