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Gesundheitswesen/Wellness

Die passende Krankenversicherung für Lehrkräfte und ihre Familien: gesetzlich oder privat

Lehrerinnen und Lehrer, die an öffentlichen Schulen in Deutschland arbeiten sind im Regelfall verbeamtet und genießen dadurch die vollen Vorteile des Beamtenstatus.

Neben einem sicheren Arbeitsplatz und einer attraktiven Besoldung in der aktiven und passiven Dienstzeit, haben sie als Beamt:innen Anspruch auf Beihilfe durch ihren jeweiligen Dienstherrn. Für die Besoldung bei Beihilfebezuschussung von Lehrkräften ist das jeweilige Bundesland zuständig, da die Bildungspolitik in Deutschland Ländersache ist. Durch den Anspruch auf Beihilfe ist es für Lehrer:innen verhältnismäßig günstig, eine private Krankenversicherung abzuschließen und so für die bestmögliche Versicherung ihrer Gesundheit zu sorgen. Der Beihilfeanspruch erstreckt sich zudem auch auf die engen Familienmitglieder von verbeamteten Personen, wodurch auch Ehepartner und Kinder von Beamtinnen und Beamten von den hochwertigen Leistungen einer privaten Krankenversicherung zu günstigen Konditionen profitieren können. Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Lehrkräfte, genauso wie für Beamt:innen aus anderen Berufsfeldern, weniger attraktiv, wenn es um das Preis-Leistungs-Verhältnis geht.

So funktioniert die Beihilfe für Lehrerinnen und Lehrer

Mit der Berufung zur Beamtin bzw. zum Beamten auf Lebenszeit wird Lehrkräften der Anspruch auf staatliche Beihilfe für den Rest ihres Lebens zugesichert. Als Dienstherr ist das jeweilige Bundesland, in dem eine Lehrkraft arbeitet, für diese fürsorgepflichtig. Das bedeutet, dass das Land neben der monatlichen Entlohnung auch einen Beitrag zur Krankenversicherung seiner Beamt:innen leisten muss und dieser Beitrag wird eben im Form der staatlichen Beihilfe geleistet. Durch die Beihilfe wird bereits ein Großteil der Gesundheitsversorgung von verbeamteten Lehrerinnen und Lehrern finanziell abgedeckt, sodass nur ein kleiner Prozentanteil von Lehrkraft selbst über eine private Krankenversicherung abgesichert werden muss. Die Höhe des Beihilfeanspruchs unterscheidet sich von Dienstherr zu Dienstherr, im Fall von Lehrer:innen also von Bundesland zu Bundesland. Vereinfacht ausgedrückt lässt sich sagen, dass der Beihilfesatz bei 50% für eine alleinstehende Lehrkraft ohne Kinder beginnt und bis zu 70% oder mehr für eine verbeamtete Person mit mehr als zwei Kindern reichen kann, was ebenfalls dem Beihilfesatz für Beamtinnen und Beamte im Ruhestand entspricht. Eine Besonderheit bei der Beihilfe ist die Tatsache, dass diese Ansprüche ausschließlich von privat versicherten Beamtinnen und Beamten geltend gemacht werden können. Entscheidet sich eine Lehrkraft für die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, dann kann sie keine Teilabdeckung ihrer Gesundheitskosten beim Beihilfeträger beantragen, da gesetzlich Versicherte in Deutschland nicht für ihre Gesundheitsversorgung in Vorleistung gehen müssen und die Arztpraxen direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Höhere Kosten ohne zusätzliche Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Ob sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung in Kombination mit dem geltenden Beihilfeanspruch für jede Lehrkraft lohnt, kann nicht pauschal beurteilt werden und muss von Fall zu Fall im Vergleich zu den Kosten und Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse individuell entschieden werden. Für einen Großteil der Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland sieht die Rechnung allerdings folgendermaßen aus: Da sie vergleichsweise großzügig besoldet werden und sich die Höhe des Monatsbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Einkommen richtet, ist der von der Krankenkasse berechnete Versicherungsbeitrag recht hoch und wird mit der Hochstufung in eine höhere Besoldungsstufe im Laufe der Jahre steigen. Da das jeweilige Bundesland als Dienstherr für Lehrkräfte seiner Fürsorgepflicht ausschließlich über die Beihilfe nachkommt, muss jede gesetzlich versicherte Lehrkraft den vollen Versicherungsbeitrag selbst bezahlen, d.h. es gibt in dem Fall dann keinen Arbeitgeberanteil bei der Krankenversicherung. Durch diesen Umstand sind die Kosten für Lehrinnen und Lehrer in der gesetzlichen Krankenkasse verglichen mit denen nicht-verbeamteter Erwerbstätiger deutlich höher, wobei die erbrachten Gesundheitsleistungen unabhängig von der Beitragshöhe stets die gleichen bleiben. Als Vorteil der gesetzlichen Versicherungsvariante wird häufig die Möglichkeit zu Familienversicherung, also einer kostenfreien Mitversicherung von Kindern und Ehepartnern ohne eigenes Einkommen genannt. Je nach Familiensituation und den jeweils geltenden Beihilfeansprüchen kann es durch die Option der Familienversicherung sein, dass Lehrkräfte sich und ihre Familien in der gesetzlichen Krankenkasse tatsächlich günstiger versichern können als bei einer privaten Krankenversicherung. Ein direkter Vergleich auf einem Online-Portalen wie dem beamten-infoportal.de bringt Klarheit in die Situation und ist eine sinnvolle Hilfestellung für Lehrerinnen und Lehrer, um die individuell beste Entscheidung zu treffen.

Beihilfeansprüche für Familienmitglieder und anpassbare Leistungen in der privaten Krankenversicherung

Die Fürsorgepflicht der Dienstherren gilt nicht nur für die Lehrerinnen und Lehrer selbst, sondern erstreckt sich bis auf ihre direkten Familienmitglieder. Ehepartner von verbeamteten Lehrkräften sind allerdings nur dann beihilfeberechtigt, wenn sie über kein eigenes Einkommen verfügen bzw. eine landesabhängige Einkommensgrenze nicht überschreiten. Der Beihilfesatz für berücksichtigungsfähige Ehepartner liegt bei 70%, wobei in den Bundesländern Bremen, Hessen und Baden-Württemberg teilweise stark abweichende Regelungen für die grundsätzliche Beihilfebemessung gelten. Die Gesundheitsversorgung der Kinder von Beamtinnen und Beamten wird vom Dienstherrn mit einem Beihilfesatz von 80% unterstützt, wobei sich der Berechtigungszeitraum nach dem Anspruch auf Kindergeld richtet. Durch die hohen Beihilfesätze für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer und ihre Familien, können sich diese Familien zu geringen Beiträgen bei einer privaten Krankenversicherung absichern, denn sie müssen lediglich eine Versicherung über die verbleibenden Prozentteile abschließen. Die private Krankenversicherung ist für die Familie dann besonders attraktiv, da zu günstigen Konditionen hochwertige Gesundheitsleistungen mitversichert werden können. In den privaten Versicherungsvertrag können dann weiterführende Aspekte der Gesundheitsversorgung aufgenommen und das Leistungsspektrum perfekt an die individuellen Bedürfnisse der Familie angepasst werden.

 

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