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- Warum es keine Preise wie auf einer Speisekarte gibt, ist in der Berufsordnung für Ärzte festgelegtDas Augenlasern (z.B. LASIK, LASEK oder PRK) ist eine auch im Internet von verschiedenen Anbietern häufig beworbene Behandlung. Im Prinzip handelt es sich um einen operativen Eingriff, den viele Ärzte als "medizinische Komfortleistung" betiteln. Doch es gibt höchst richterliche Urteile, dass in der Tat das Augenlasern bei einer Fehlsichtigkeit (Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Stabsichtigkeit) eine medizinisch notwendige Heilbehandlung ist und zumindest die Privatversicherungen die Kosten für diese Behandlung in der Regel übernehmen müssen.
Das Augenlasern selbst unterliegt als ärztlicher Eingriff den Bestimmungen der Berufsordnung für Ärzte. In dieser ist geregelt, dass es für eine ärztliche Behandlung, hier insbesondere LASIK, keine Festpreise geben darf und nicht geben kann. Dies ergibt sich daraus, dass jeder Mensch -und natürlich auch jedes Auge- komplett unterschiedlich ist! Mithin lässt sich der Aufwand, die Risiken, die zu wählenden Methoden und individuellen Besonderheiten nicht im vornherein fest kalkulieren, wobei es egal ist, ob die LASIK - oder eine "No-Flap" Methode benutzt werden. Den Rahmen für das was der Laie "Preis" nennt, gibt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) her. Hier werden die Honorare für privatärztliche Leistungen, zu denen das Augenlasern (insbesondere LASIK) zählt, in einer Art Honorarliste (quasi: Preisliste für die einzelnen Leistungen die im Rahmen der Vor- und Nachuntersuchung inklusive der Operation notwendig sind) aufgelistet.
Im Prinzip muss der Augenarzt seine Leistungen, beispielsweise für eine LASIK Behandlung, nach dieser GOÄ einzeln auflisten und abrechnen.
Der Weinheimer Augenarzt Dr. med. Klaus Ditzen aus dem Verbund Beste Kliniken erklärt dazu: "Auch eine Honorarliquidation (laienhaft: Rechnung) muss dem Patienten gegenüber klar und deutlich gestellt werden. Dabei muss jede einzelne Leistung als Position mit einem individuellen Steigerungsfaktor gelistet sein. Der Steigerungsfaktor gibt u.a. an, ob es sich im Rahmen der Augenlaserbehandlung um eine technische, delegierte oder rein ärztliche Tätigkeit handelt.".
Der Steigerungsfaktor gibt die Komplexität (Aufwand, Zeitdauer, etc.) an. Bei einer Lasik kann das in der Regel von Faktor 1,0 bis Faktor 2,3 sein.
Dazu gehören zum Beispiel beim Augenlasern auch die Voruntersuchung, Beratung und alle Sachkosten, die im OP zur LASIK und danach gebraucht werden.
Ein einfacher Vergleich zum Verstehen der Augenlasern Kosten sei erlaubt:
Wollte man sein Auto in einer Autowerkstatt tunen lassen (Frontspoiler, Lackierung, Felgen, etc.), so werden - je nach Wunsch und gewünschten Teilen - Aufwendungen mit den entsprechenden Teile- bzw. Sachkosten fällig.
Die Kosten variieren von Auto zu Auto, von Werkstatt zu Werkstatt, so dass man erst weiss, was das gewünschte Tuning und bessere Aussehen kostet, wenn man in der Werkstatt das Auto vorgestellt hat und es untersucht wurde.
Im Prinzip nicht anders auch beim Augenlasern: Wer sein Augenpaar mit einer LASIK "tunen" lassen möchte, muss halt auch persönlich hin zu einem OP-Zentrum und je nach Wünschen und Ausgangssituation seine Augen untersuchen lassen. Dann schwanken die Preise von Klinik zu Klinik auch, wie vergleichsweise das Auto-Tuning von Werkstatt zu Werkstatt, je nachdem wie viel individueller Aufwand notwendig ist und welches LASIK Verfahren eingesetzt wird. Vorab am Telefon zu wissen, was denn ein Frontspoiler, PS Erhöhung und wuchtige Felgen kosten würden, ist auch für eine Kfz-Werkstatt nicht hellseherisch möglich, wenn diese nicht weiss um welches Auto und welche Ausgangssituation es sich handelt.
Von daher ist der Autofahrer gleich einverstanden sein Auto der Kfz-Werkstatt erst einmal vorzustellen, um ein konkretes Angebot zu erhalten. Beim Augenlasern möchte der Patient aber häufig "Unmögliches" vom Augenarzt, nämlich idealerweise direkt am Telefon oder aber auf der Webseite einen "Festpreis mit Garantie" für eine Lasik.
Festpreise für die Augenlasern Kosten kennt der Augenarzt so nicht und darf Behandlungsbeträge auch standesrechtlich vorab nicht garantieren. Auch grössere Klinikgruppen, wie zum Beispiel der Beste Kliniken Verbund, die zwar überregional präsent sind, geben hier keine garantierten Beträge an.
Je nachdem wie alt der Patient ist, welche Sehstärke er hat und welche zu erwartenden Verfahren ("Tuningmethoden") angewandt werden, sieht die Gebührenordnung für Ärzte festgeschriebene Steigerungssätze vor. Dies bedeutet, dass je komplizierter oder aufwendiger der Eingriff des Augenlasern und individuell unterschiedlich ist, desto teurer oder billiger kann die gesamte Operation, inklusive Vor- und Nachuntersuchungen, werden. Die LASIK Kosten variieren deshalb von Patient zu Patient typischerweise.
Die Krux an der Sache ist: Der Augenarzt muss und soll frei entscheiden, wie groß der individuelle Aufwand für den Patienten tatsächlich ist und muss dies im Zweifel begründen. Das kann er nicht einfach so machen wie er das denkt, sondern er muss die einzelnen Leistungen aus der Gebührenordnung genau spezifizieren und auf der Rechnung -oder bereits im "Heil- und Kostenplan" (quasi der Kostenvoranschlag) vor dem Augenlasern– dem Patient kommunizieren.
Von daher ist es praktisch unmöglich allgemeingültig für jeden Patienten im Internet einen "Festpreis" für alle LASIK Kosten anzugeben. Deshalb kommen auch die häufig auffindbaren "ab X...€ " Beträge zustande.
Es ist rein formaljuristisch relativ einfach herauszufinden, was das Minimum für die LASIK nach den Kriterien der ärztlichen Fachgesellschaft (BVA) sein muss. Das Maximum kann man auch ungefähr bestimmen, aber dazwischen ist alles möglich. Eben individuell unterschiedlich, weil: "kommt drauf an..:".
Bei richtiger Anwendung der GOÄ ist es in Deutschland fast unmöglich, dass ein Auge unter 500,- € mittels Lasik Methode operiert werden kann, weil dann der Arzt die Gebührenordnung wahrscheinlich nicht normal ausgelegt hat. De facto kann es auch normalerweise nicht vorkommen, dass man pro Augenlasern mehr als 5.000,- € verlangen kann, weil so kompliziert können das Verfahren und die individuellen Untersuchungsparameter normalerweise nicht sein.
Der Arzt ist allerdings angehalten nur seine tatsächlichen Kosten, die er für die OP hatte oder haben wird, aufzulisten. Wenn er also in der Tat die Leistungen des Augenlasern günstiger erbringen kann, dann darf er dieses in der Regel auch nicht überteuert berechnen. LASIK Kosten dürfen deshalb auch nicht unter den eigenen Kosten berechnet werden.
Und das ist die Schwierigkeit an der Sache: Welche Augenarztpraxis oder OP Zentrum kann auf Euro und Cent genau analysieren, wie teuer der Aufwand für den individuellen Patienten wirklich sein wird. Zum Teil muss auch -juristisch korrekt- beim Augenlasern mit Pauschalen gearbeitet werden.
Dazu Prof. Prof. Dr. med. Dieter Dausch, leitender Augenchirurg des Beste Kliniken Verbundes:
"Rabatte oder "geldwerte Vorteile" darf der Arzt dem Patienten für das Augenlasern nicht gewähren, weil dies gegen die Berufsordnung für Ärzte wäre."
Und so kommen die Anbieter von Augenlaserkorrekturen, wie der LASIK nicht umhin, mit "ab X... €" Beträgen zu werben. Erst nach der Voruntersuchung kann der Augenarzt sagen, wie viel das Augenlasern (z.B. PRK, LASIK, LASEK, etc.) tatsächlich kosten wird.
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